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Kompakt
Alltagshilfe für Rheuma-Patienten Fluch und Segen
Die Deutsche Rheuma-Liga hat eine neue Smartphone-App entwickelt, die Software erkennt Emotionen von Patienten
Bewegungsübungen und Entspannungsmusik für Rheuma-Patienten bietet. anhand einer Analyse der Gesichtsausdrücke.
Die Deutsche Rheuma-Liga hat eine neue Smartphone-App für Menschen Das noch junge Unternehmen Emotient
mit rheumatischen Erkrankungen entwickelt. Im Unterschied zu den hat auf der Basis künstlicher Intelligenz
bisherigen Apps für diese Patientengruppe geht es bei „Rheuma-Auszeit“ eine Technologie entwickelt, die Gesichts-
nicht um die Dokumentation von Krankendaten, etwa in Form eines Schmerz- ausdrücke analysieren kann. US-Medien
tagebuchs oder eines Medikamentenmanagements. Stattdessen bietet die zufolge hat Apple dieses Unternehmen An-
neue App „Erste Hilfe“ im Alltag mit Bewegungsanleitungen zum Beispiel für fang des Jahres übernommen. Über den
Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.
die Selbstmassage des schmerzenden Nackenbereichs oder mit Nun wird spekuliert, ob Apple die Technik
Entspannungsmusik nach einem stressigen Tag. Die Anleitungen
Abb.: Deutsche Rheumaliga werden zusätzlich durch Fotos unterstützt. Der Nutzer wählt
einfach einen Themenbereich und die dazugehörige Audiodatei
aus. Eine Stimme führt ihn dann durch die Übungen oder gibt
Anweisungen für ein Wechselbad für Arme und Beine. Ergän-
zende Texte informieren über die Rheuma-Liga und verlinken
auf deren Angebote. „Rheuma-Auszeit“ ist kostenlos für die
Smartphone-Betriebssysteme iOS und Android erhältlich.
www.rheuma-liga.de
Einfach zu bedienen: Die Erste-Hilfe-App für Rheuma-Kranke
Rechtliche Klarstellung von ganz oben
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil klargestellt, was Ärzte bei der Verlinkung Abb.: iStockphoto © knape
ihrer Homepage auf andere Angebote im Netz zu beachten haben.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (I ZR 74/14) haftet ein Anbieter Entlarvend: Eine Software erkennt Emotionen.
dann für einen von ihm gesetzten Link, wenn der rechtswidrige Inhalt
deutlich zu erkennen ist oder er auf die Rechtswidrigkeit hingewiesen wur- in Autos einsetzen möchte, um übermüdete
Fahrer frühzeitig zu erkennen. Aber auch
de. Im konkreten Fall hatte ein Orthopäde auf seiner Internetseite unter der im Gesundheitswesen könnte die Technik
zum Einsatz kommen: bei Schmerzpatien-
Überschrift „Implantat-Akupunktur“ für eine Behandlung geworben, bei der ten, die sich nicht artikulieren können, oder
um Schmerzsimulanten zu erkennen.
dem Patienten im Bereich der Ohrmuschel winzige Nadeln subkutan implan- Marian Bartlett, Mitgründerin von Emotient,
hat bereits in einer Studie gezeigt, dass ihr
tiert werden, und für „weitere Informationen über die Studienlage“ auf die System Menschen mit echten Schmerzen von
Schmerzsimulanten mit einer Trefferquote
Startseite des Forschungsverbands Implantat-Akupunktur verlinkt. Dies von 85 Prozent unterscheiden kann. Wie jede
neue Technik birgt aber auch diese die Ge-
brachte ihm eine Abmahnung durch den Verband Sozialer Wettbewerb ein. fahr des Missbrauchs. Der Psychologe Paul
Ekman, einer der Pioniere der Emotionser-
Diese Organisation zweifelt die Aussagen auf den Unterseiten des Forschungs- kennung durch Analyse von Gesichtsaus-
drücken, hat gegenüber der Zeitung The Wall
verbands zum Anwendungsgebiet und zur Wirkung der Therapie an. Der Street Journal gesagt, dass er hin- und
hergerissen sei zwischen den Vorteilen einer
Bundesgerichtshof hat jetzt das Urteil veröffentlicht. Danach haftet der Arzt solchen Software und dem Risiko, dass die-
se ohne Zustimmung der damit untersuchten
nicht für die Verlinkung, weil er nur auf die Startseite des Forschungsverbands Menschen eingesetzt werde.
und nicht auf Unterseiten mit den beanstandeten Inhalten verlinkt hat und www.emotient.com
dort auch nicht für seine Produkte wirbt. Er habe sich die fremden Inhalte x.press 16.2 09
Abb.: Fotolia.com © ristaumedia.de also nicht zu eigen gemacht, so die Richter, die Verlinkung entspräche der
Literaturangabe am Ende eines
Aufsatzes. Allerdings sei er zur
Prüfung des Links verpflichtet,
wenn er darauf hingewiesen wer-
de. Da er den Link nach Aufforde-
rung sofort entfernt hat, muss der
Arzt auch nicht die Abmahnkos-
ten bezahlen.
Abmahnung: Fahrlässige Links können teuer werden. http://juris.bundesgerichtshof.de