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Abb.: gematik GmbH  Interview Die Sicht der gematik                                               ?

                       Alexander Beyer

                                                         Alexander Beyer, Geschäftsführer der
                                                         Gesellschaft für Telematikanwendungen
                                                         der Gesundheitskarte mbH (gematik)

                                  1Frage

                    DAnatswEo-Hrte.alth-Gesetz enthält klare Fristen und Sanktionen für die Einführung des Online-Updates. Was entgegnen Sie einem Arzt,

                    der sagt, er will nicht Erfüllungsgehilfe der Krankenkassen sein?

                    Zum einen denke ich, dass es den Ärzten schon auch Aufwand erspart, wenn die Daten der Patienten stets aktuell sind. Der zweite Punkt

                    ist, dass das Online-Update ein gutes Vehikel für eine flächendeckende Vernetzung ist. Es wird vollständige Verzeichnisse aller Einrichtun-

                    gen geben, und die können dann effizient und sicher kommunizieren. Mit der Vernetzung werden zukünftig Anwendungen bereitgestellt,

                    die von den Ärzten gewünscht werden, wie etwa eine elektronische Fallakte. Auf der Gesundheitskarte werden dann elektronische Not-

                    falldaten oder auch ein elektronischer Medikationsplan zur Verfügung stehen.

                        Eine der Überraschungen des E-Health-Gesetzes war, dass die Förderung der elektronischen Arztbriefe an eine qualifizierte
                        elektronische Signatur (QES) gekoppelt wurde. Braucht es das? Im KV-Netz geht es doch auch ohne.
                    Natürlich kann man Dokumente ohne QES versenden. Man kann auch offene E-Mails versenden. Aber das wollen wir im Gesundheitswe-
                    sen ja genau nicht. Was die QES zusätzlich bringt, ist eine Rechtsverbindlichkeit nach den gesetzlichen Vorgaben. Bei einer gerichteten
                    Kommunikation zwischen Partnern, die sich kennen, kann man diskutieren, ob eine QES zwingend ist. Sicher muss nicht jedes Dokument,
                    das ausgetauscht wird, per QES signiert werden. Aber bei manchen ist das schon angebracht. Und unverzichtbar wird die QES in der unge-
                    richteten Kommunikation. Klassisches Beispiel Notfalldaten: Da muss der Notfallarzt sicher wissen, wer sie niedergeschrieben hat.

                        Klappt das denn mit der Integration des KV-Netzes in die Telematikinfrastruktur (TI), oder stehen am Ende doch mehrere Router
                        und Konnektoren in der Arztpraxis?
                    Ziel ist es, die existierenden Netze zu integrieren, sodass es am Ende nur eine Anbindung für den Arzt geben wird. Wenn die TI kommt,
                    wird idealerweise nur der Router in der Arztpraxis ausgetauscht, und die Ärzte merken überhaupt nichts davon. Je nach Anwendung wird
                    es dabei unterschiedliche Integrationsgrade geben. Die eine Anwendung nutzt Konnektoren und Verzeichnisdienste, die andere wird viel-
                    leicht nur durchgeleitet. Das E-Health-Gesetz gibt der gematik auf, sichere Verfahren zur Datenübertragung zu entwickeln. Zudem erhal-
                    ten Ärzte mit der Telematikinfrastruktur auch einen sicheren Internetzugang.

                        Das E-Health-Gesetz öffnet die Infrastruktur explizit auch für andere Akteure im Gesundheitswesen. Macht das die Sache nicht
                        unnötig komplex?
                    Wir begrüßen diese Öffnung ausdrücklich, weil wir glauben, dass die digitale Infrastruktur ihre Stärken umso besser ausspielen kann, je
                    mehr Akteure vernetzt werden. Ziel ist, dass wir zeitgleich mit dem Start des Online-Updates die Möglichkeit bieten, weitere Anwendun-
                    gen auf die Infrastruktur zu bringen. Das können auch Anwendungen sein, die gar nicht den Versicherten im Fokus haben. Ein häufig ge-
                    nanntes Beispiel ist die Hilfsmittelversorgung, wo es um die Vernetzung von Ärzten, Sanitätshäusern und gesundheitstechnischen Berufen
                    geht. Natürlich wird die Infrastruktur dadurch komplexer, aber wenn die Anforderungen von uns klar definiert werden, kann man damit
                    umgehen, und dann wird es auch nicht unsicher.

                        Eine große Sorge der Ärzte ist ja, dass das alles nicht praktikabel ist. Können Sie diese Sorge nehmen?
                        Die Prozesse in der Arztpraxis stehen diesmal sehr stark im Fokus. Nur ein Beispiel: Die Notfalldaten wurden von den Ärztekammern
                    entwickelt, und die schauen sehr genau darauf, was im Alltag nötig ist und funktioniert. Wir haben außerdem externe Mediziner einge-
                    bunden. Und zusätzlich werden wir in der Region Münster unter dem Namen NFDM-Sprint eine erneute prozessuale Analyse der Anlage
                    von Notfalldaten in Arztpraxen durchführen. Da achten wir wirklich sehr drauf.

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