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Titelgeschichte
finanziell unmittelbar be- Abb.: iStockphoto.com © lilu_foto einen Arztbriefzuschlag nach
trifft: Die jetzt für Sommer E-Health-Gesetz einstreichen wol-
2016 avisierten Tests der Infra- Nicht nur Sanktionen, len, mit der Arztkarte signieren.
struktur (siehe Seite 20) sollen s ondern auch Anreize Ob das dazu führen wird, dass
relativ nahtlos in den bundes- sich elektronische Arztausweise
weiten Rollout der ersten An- struktur, sondern über das KV-Netz rascher als bisher verbreiten,
wendung übergehen, nämlich versandt werden. muss sich zeigen.
des elektronischen Versicher- Grundsätzlich werden die
tenstammdatenmanagements, Dieser Förderansatz findet sich jetzt Fördergelder für die Arztbrie-
auch „Online-Update“ genannt. auch in der endgültigen Formulierung fe unabhängig von der Telema-
Das ist der Zeitpunkt, ab dem das des Gesetzes. Er wurde allerdings deut- tikinfrastruktur bezahlt. Wer
E-Health-Gesetz einsetzt. lich ausdifferenziert. So wird bei Einsatz die genannten Anforderungen
Konkret nennt das Gesetz weiter- eines elektronischen Arztbriefs in der im KV-Netz erfüllt, erhält seine
hin den 30. Juni 2016 als Deadline für vertragsärztlichen – aber nicht in der Zuschläge. Allerdings muss die
den Beginn des Rollouts. Wird dieser vertragszahnärztlichen – Versorgung gematik schon bis Ende 2016 ein Ver-
Termin gerissen, drohen Haushaltskür- ein Zuschlag in Höhe von 55 Cent auf die
zungen nach dem genannten Schema ab sonstigen telematikbezogenen Zuschlä- fahren für die sichere Befund- und
2017. Diese Frist gilt als unrealistisch, ge bezahlt, die derzeit noch ausgehan- Briefübermittlung über die Telematik-
aber auch hier gilt: Das Ministerium delt werden müssen. Wie genau dieser infrastruktur vorlegen, und bis Ende
kann sie durch Rechtsverordnung ver- Zuschlag zwischen sendendem und März 2017 muss alles so weit sein, dass
längern. Relevanter für die Ärzte ist eine empfangendem Arzt verteilt wird, müs- Unternehmen Zulassungen beantragen
zweite Frist zwei Jahre nach Beginn des sen KBV und Krankenkassen ebenfalls können. Mittelfristiges Ziel aller Betei-
Rollouts, derzeit der 1. Juli 2018: Ab die- noch aushandeln. ligten bleibt es, das KV-Netz in die Tele-
sem Zeitpunkt darf den Ärzten die Ver- matikinfrastruktur zu integrieren. Ärz-
gütung vertragsärztlicher Leistungen Anders als ursprünglich vorgesehen te sollen also nicht mit mehreren
pauschal um ein Prozent gekürzt wer- wird es dagegen keine Zuschläge für R outern und Konnektoren nebeneinan-
den, sollten sie die Online-Prüfung der Versand oder Empfang elektronischer der hantieren müssen.
Versichertenstammdaten verweigern. Entlassbriefe aus Krankenhäusern ge-
Das Online-Update der Versicher- ben. Und noch eine wichtige Einschrän- Interessant aus medizinischer bezie-
tenstammdaten ist eine Krankenkas- kung bei der Arztbriefförderung hat es hungsweise Patientensicht: Die elektro-
senanwendung und bei Ärzten entspre- auf den letzten Metern ins Gesetz ge- nischen Notfalldaten und der elektroni-
chend unbeliebt. Trotzdem halten es die schafft: Der Zuschlag wird nur im Jahr sche Medikationsplan sind die beiden
„Macher“ der Telematik für sehr wichtig, 2017 gezahlt, und er ist unmissverständ- Anwendungen, die es zuerst auf die
weil es ein Vehikel ist, das dazu beiträgt, lich gekoppelt an eine qualifizierte elek- Telematikinfrastruktur schaffen dürf-
ein flächendeckendes Kommunikations- tronische Signatur mit einem elektro- ten. Beide sind im E-Health-Gesetz mit
netzwerk zu etablieren (siehe Interview nischen Heilberufsausweis. Mit anderen definitiven Fristen hinterlegt, und für
Seite 12). Interessant aus ärztlich-me- Worten: Anders als bei den Zuschlägen beide Fristen gelten Sanktionen für KBV
dizinischer Sicht und nicht zuletzt aus für elektronische Arztbriefe, die die und GKV-Spitzenverband gemäß der
Sicht der Patienten wird es allerdings Kassenärztlichen Vereinigungen ab geschilderten Ein-Prozent-Regelung.
erst danach, wenn die medizinischen 2016 bezahlen, müssen Ärzte, die 2017
Anwendungen kommen. Im Vorder- Die elektronischen Notfalldaten fol-
grund stehen dabei die elektronische gen inhaltlich dem von der Bundesärz-
Kommunikation der Ärzte, die elektro- tekammer entwickelten Notfalldaten-
nischen Notfalldaten und der elektroni- satz. Ab 2018 sollen die Patienten ein
sche Medikationsplan. Recht darauf haben, dass die Notfall-
Bei der elektronischen Kommunika- daten auf der elektronischen Gesund-
tion setzt das Gesetz nicht nur auf heitskarte gespeichert werden. Der
Sanktionen, sondern auch auf Anreize. Notfalldatensatz ist nicht nur für Not-
Vorgesehen war hier ursprünglich, fälle gedacht, sondern auch als eine Art
dass Ärzte und Krankenhäuser für das Basispatientenakte mit wichtigen In-
Versenden oder Entgegennehmen elek- formationen beispielsweise zu Allergi-
tronischer Arzt- und Entlassbriefe ei- en und Vorerkrankungen. Das E-Health-
nen Zuschlag erhalten, der auch dann Gesetz sieht in diesem Zusammenhang
bezahlt wird, wenn die Dokumente vor, dass Ärzte und auch Pflegekräfte
noch nicht über die Telematikinfra- auf die Notfalldaten in Notfallsituationen
ohne Autorisierung zugreifen dürfen. In
allen anderen Fällen muss das Ein-
verständnis der Versicherten
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