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Titelgeschichte

        finanziell unmittelbar be-         Abb.: iStockphoto.com © lilu_foto                                               einen Arztbriefzuschlag nach
        trifft: Die jetzt für Sommer                                                                                          ­E-Health-Gesetz einstreichen wol-
2016 avisierten Tests der Infra-                                               Nicht nur Sanktionen,                             len, mit der Arztkarte signieren.
struktur (siehe Seite 20) sollen                                               s­ ondern auch Anreize                               Ob das dazu führen wird, dass
relativ nahtlos in den bundes-                                                                                                        sich elektronische Arztausweise
weiten Rollout der ersten An-                                                 struktur, sondern über das KV-Netz                       rascher als bisher verbreiten,
wendung übergehen, nämlich                                                    versandt werden.                                         muss sich zeigen.
des elektronischen Versicher-                                                                                                               Grundsätzlich werden die
tenstammdatenmanagements,                                                         Dieser Förderansatz findet sich jetzt                Fördergelder für die Arztbrie-
auch „Online-Update“ genannt.                                                 auch in der endgültigen Formulierung                     fe unabhängig von der Telema-
Das ist der Zeitpunkt, ab dem das                                             des Gesetzes. Er wurde allerdings deut-                  tikinfrastruktur bezahlt. Wer
­E-Health-Gesetz einsetzt.                                                    lich ausdifferenziert. So wird bei Einsatz             die genannten Anforderungen
    Konkret nennt das Gesetz weiter-                                          eines elektronischen Arztbriefs in der                im KV-Netz erfüllt, erhält seine
hin den 30. Juni 2016 als Deadline für                                        vertragsärztlichen – aber nicht in der             Zuschläge. Allerdings muss die
den Beginn des Rollouts. Wird dieser                                          vertragszahnärztlichen – Versorgung             gematik schon bis Ende 2016 ein Ver-
Termin gerissen, drohen Haushaltskür-                                         ein Zuschlag in Höhe von 55 Cent auf die
zungen nach dem genannten Schema ab                                           sonstigen telematikbezogenen Zuschlä-       fahren für die sichere Befund- und
2017. Diese Frist gilt als unrealistisch,                                     ge bezahlt, die derzeit noch ausgehan-      Briefübermittlung über die Telematik-
aber auch hier gilt: Das Ministerium                                          delt werden müssen. Wie genau dieser        infrastruktur vorlegen, und bis Ende
kann sie durch Rechtsverordnung ver-                                          Zuschlag zwischen sendendem und             März 2017 muss alles so weit sein, dass
längern. Relevanter für die Ärzte ist eine                                    empfangendem Arzt verteilt wird, müs-       Unternehmen Zulassungen beantragen
zweite Frist zwei Jahre nach Beginn des                                       sen KBV und Krankenkassen ebenfalls         können. Mittelfristiges Ziel aller Betei-
Rollouts, derzeit der 1. Juli 2018: Ab die-                                   noch aushandeln.                            ligten bleibt es, das KV-Netz in die Tele-
sem Zeitpunkt darf den Ärzten die Ver-                                                                                    matikinfrastruktur zu integrieren. Ärz-
gütung vertragsärztlicher Leistungen                                              Anders als ursprünglich vorgesehen      te sollen also nicht mit mehreren
pauschal um ein Prozent gekürzt wer-                                          wird es dagegen keine Zuschläge für         R­ outern und Konnektoren nebeneinan-
den, sollten sie die Online-Prüfung der                                       Versand oder Empfang elektronischer         der hantieren müssen.
Versichertenstammdaten verweigern.                                            Entlassbriefe aus Krankenhäusern ge-
    Das Online-Update der Versicher-                                          ben. Und noch eine wichtige Einschrän-          Interessant aus medizinischer bezie-
tenstammdaten ist eine Krankenkas-                                            kung bei der Arztbriefförderung hat es      hungsweise Patientensicht: Die elektro-
senanwendung und bei Ärzten entspre-                                          auf den letzten Metern ins Gesetz ge-       nischen Notfalldaten und der elektroni-
chend unbeliebt. Trotzdem halten es die                                       schafft: Der Zuschlag wird nur im Jahr      sche Medikationsplan sind die beiden
„Macher“ der Telematik für sehr wichtig,                                      2017 gezahlt, und er ist unmissverständ-    Anwendungen, die es zuerst auf die
weil es ein Vehikel ist, das dazu beiträgt,                                   lich gekoppelt an eine qualifizierte elek-  Telematikinfrastruktur schaffen dürf-
ein flächendeckendes Kommunikations-                                          tronische Signatur mit einem elektro-       ten. Beide sind im E-Health-Gesetz mit
netzwerk zu etablieren (siehe Interview                                       nischen Heilberufsausweis. Mit anderen      definitiven Fristen hinterlegt, und für
Seite 12). Interessant aus ärztlich-me-                                       Worten: Anders als bei den Zuschlägen       beide Fristen gelten Sanktionen für KBV
dizinischer Sicht und nicht zuletzt aus                                       für elektronische Arztbriefe, die die       und GKV-Spitzenverband gemäß der
Sicht der Patienten wird es allerdings                                        Kassenärztlichen Vereinigungen ab           geschilderten Ein-Prozent-Regelung.
erst danach, wenn die medizinischen                                           2016 bezahlen, müssen Ärzte, die 2017
Anwendungen kommen. Im Vorder-                                                                                                Die elektronischen Notfalldaten fol-
grund stehen dabei die elektronische                                                                                      gen inhaltlich dem von der Bundesärz-
Kommunikation der Ärzte, die elektro-                                                                                     tekammer entwickelten Notfalldaten-
nischen Notfalldaten und der elektroni-                                                                                   satz. Ab 2018 sollen die Patienten ein
sche Medikationsplan.                                                                                                     Recht darauf haben, dass die Notfall-
    Bei der elektronischen Kommunika-                                                                                     daten auf der elektronischen Gesund-
tion setzt das Gesetz nicht nur auf                                                                                       heitskarte gespeichert werden. Der
Sanktionen, sondern auch auf Anreize.                                                                                     Notfalldatensatz ist nicht nur für Not-
Vorgesehen war hier ursprünglich,                                                                                         fälle gedacht, sondern auch als eine Art
dass Ärzte und Krankenhäuser für das                                                                                      Basispatientenakte mit wichtigen In-
Versenden oder Entgegennehmen elek-                                                                                       formationen beispielsweise zu Allergi-
tronischer Arzt- und Entlassbriefe ei-                                                                                    en und Vorerkrankungen. Das E-Health-
nen Zuschlag erhalten, der auch dann                                                                                      Gesetz sieht in diesem Zusammenhang
bezahlt wird, wenn die Dokumente                                                                                          vor, dass Ärzte und auch Pflegekräfte
noch nicht über die Telematikinfra-                                                                                       auf die Notfalldaten in Notfallsituationen
                                                                                                                          ohne Autorisierung zugreifen dürfen. In
                                                                                                                          allen anderen Fällen muss das Ein-
                                                                                                                          verständnis der Versicherten

                                                                                                                          x.press 16.2 13
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