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Interview nachprüf bar protokolliert wer- Telematikparagrafen gesorgt. So muss
Dr. Franz-Joseph Bartmann den. die gematik schon bis Ende 2016 prüfen,
Dr. Franz-Joseph Anders als bei den Notfalldaten wird inwieweit mobile und stationäre Endge-
Bartmann, Präsident
der Landesärztekammer beim Medikationsplan zunächst eine räte der Versicherten geeignet sind, die
Schleswig-Holstein und
für Telematik und Tele- Papierversion eingeführt: B ereits ab dem Zugriffsrechte auf die persönlichen Da-
medizin zuständiges
Vorstandsmitglied der 1. Oktober 2016 haben Versicherte, die ten wahrzunehmen. Dass der Patient und
Bundesärztekammer
mindestens drei verordnete Arzneimit- seine Rechte auf Zugriff beziehungswei-
Nicht nur das E-Health-Gesetz ist in
Kraft getreten, auch die Bundesärzte- tel einnehmen, einen Anspruch darauf. se Kontrolle der Zugriffe nicht ausrei-
kammer hat das Fernbehandlungsverbot
präzisiert. Das Wichtigste in Kürze? Die im ersten Gesetzentwurf noch vor- chend Berücksichtigung findet, war einer
Die Präzisierungen machen klar, dass die
Mehrheit der telemedizinischen Anwendun- gesehene Beschränkung auf ältere Ver- der Hauptkritikpunkte an dem Gesetz
gen mit den Berufsordnungen der Ärzte ver-
einbar ist. Das gilt für Telekonsultationen sicherte entfällt. Inhaltlich handelt es vonseiten der Patientenvertreter und
zwischen Ärzten, aber auch für das Telemoni-
toring und für die telemedizinische Betreu- sich um den Medikationsplan des Akti- Verbraucherschützer. Dem wird jetzt
ung der eigenen Patienten. Was nicht geht,
ist eine telemedizinische Behandlung unbe-Abb.: privatonsbündnisses Patientensicherheit, der Rechnung getragen. Zu den denkbaren
kannter Patienten.
unter Federführung der Arzneimittel- Optionen zählt eine drahtlose Kommu-
Konkret: Eine telemedizinische
Erstbetreuung von Patienten mit kommission der deutschen Ärzteschaft nikation zwischen Gesundheitskarte und
Bagatellerkrankungen durch ein
Servicecenter, Beispiel Schweiz mit entwickelt wurde. Um einer Patienten-App, die es
M edgate, ist ausgeschlossen?
Ja. Was möglich wäre, ist eine allgemeine die Datenübernahme zu Elektronische dem Patienten ermöglichen
telemedizinische Beratung. Aber: Wenn Sie erleichtern, soll dieser würde, Daten per Smart-
in die Schweiz schauen, dann sehen Sie, dass
Medgate dort eine Ausnahmestellung hat Medikationsplan einen Patientenakte phone anzusehen.
und streng evaluiert wird. So etwas kann ich 2D-Barcode enthalten, bis Ende 2018 Fest steht hier allerdings
mir für Deutschland im Rahmen von Modell- der in Arztpraxen und
projekten weiterhin vorstellen. Aber eben noch nichts, Szenarien wie
nicht als reguläre Option für jeden, der es
anbieten will. Apotheken eingelesen das genannte sind spekula-
Wo ist beim Telemonitoring die werden kann. tiv. Die Kopplung des Pati-
Grenze des Erlaubten?
Telemonitoring unter Einbeziehung von Ser- Erstellt werden soll der Medikations- entenzugriffs an eine Signaturkarte mit
vicezentren ist grundsätzlich erlaubt. Wichtig
ist, dass im Hintergrund zu jedem Zeitpunkt plan von jedem an der vertragsärztli- qualifizierter Signatur wurde allerdings
ein behandelnder Arzt steht, der dann im Not-
fall auch physisch eingreifen kann. Unser chen Versorgung teilnehmenden Arzt, gestrichen. Relevant ist das vor allem für
Modellszenario sieht deswegen eine Abstim-
mung zwischen behandelndem Arzt und Ser- also nicht nur, wie ursprünglich vorge- das sogenannte Patientenfach, für das
vicezentrum ausdrücklich vor. Das ist letztlich
berufsrechtlich der entscheidende Faktor. sehen, vom Hausarzt. Aktualisierungen die g ematik bis Ende 2018 die Vorausset-
14 x.press 16.2 erfolgen zunächst auf ärztlicher Seite zungen schaffen muss. Der Patient soll
nur durch den ausstellenden Arzt oder hier eigene Daten und Dokumente ein-
aber durch den Apotheker, der ein Arz- spielen und seinen Ärzten zur Verfügung
neimittel abgibt. Ein Anspruch auf Ak- stellen können, von Vitaldaten über Or-
tualisierung gegenüber allen Ärzten, ganspendeausweis bis zur Patientenver-
die Medikamente vertragsärztlich ver- fügung. Überraschend kommt schließ-
ordnen, besteht erst ab 2019. lich auch, dass der Begriff der elektroni-
Ab 2018 soll der Versicherte einen schen Patientenakte im E-Health-Gesetz
Anspruch darauf haben, dass der Medi- nun doch noch auftaucht: Ebenfalls bis
kationsplan mittels elektronischer Ge- Ende 2018 sollen dafür die Voraussetzun-
sundheitskarte gespeichert wird. Frei- gen geschaffen sein. In weiser Voraus-
willig können die Versicherten bei die- sicht wurde diese Frist allerdings nicht
ser Anwendung auf das Erfordernis ei- mit Sanktionen hinterlegt.
ner Zugriffsautorisierung verzichten. Fazit: Der Entwurf des E-Health-Ge-
Das würde dann PIN-Eingaben erspa- setzes hat intensive Diskussionen losge-
ren. Nicht ganz unwesentlich aus ärzt- treten, die zu einigen auch für Ärzte
licher Sicht ist, dass es sowohl für die relevanten Änderungen im Gesetzestext
Erstellung beziehungsweise Änderung geführt haben. EBM-Ziffern für digital-
eines Notfalldatensatzes als auch für die medizinische Leistungen dürften jetzt
Nutzung des elektronischen Medikati- nicht mehr aufzuhalten sein. Die digita-
onsplans nutzungsbezogene Zuschläge le Umsetzung des Medikationsplans wird
geben wird, auf die sich die Selbstver- deutlich beschleunigt, und die Position
waltung bis zum 30. September 2017 des Patienten wird gestärkt. Dafür bleibt
verständigen muss. es bei scharfen Sanktionen für jene Ärz-
Für einige faustdicke Überraschun- te, die sich dem Online-Update der Ge-
gen hat das E-Health-Gesetz auf den sundheitskarte verweigern.
letzten Gesetzesmetern auch in den Philipp Grätzel