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Infografik
So einfach wie eine E-Mail
Elektronische Arztbriefe werden künftig nur noch vergütet, wenn sie über KIM
(Kommunikation im Medizinwesen), den Kommunikationsdienst der Telematikinfrastruktur,
versendet und empfangen werden. Hierfür müssen die Praxen einige Vorkehrungen treffen.
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Vorbereitung
Um elektronische Arztbriefe über KIM
versenden und empfangen zu können, müs-
sen Arztpraxen einen Vertrag mit einem Anbieter
des KIM-Fachdienstes abschließen. Außerdem benö-
tigen sie einen elektronischen Heilberufsausweis der
zweiten Generation (eHBA-G2), mit dem sie die Arztbrie-
fe elektronisch signieren können. Ärzte beziehen den
eHBA-G2 über einen „Vertrauensdiensteanbieter“ wie
zum Beispiel Bundesdruckerei, medisign, SHC oder
T-Systems. Weiterhin benötigt die Praxis ein
Update des Konnektors (PTV 3) sowie
das KIM- und eArztbrief-Modul
der Praxissoftware.
KIM
e-Arzt-
brief
Finanzierung
2 dem abgebildeten QR-Code hinterlegt:
Alle aktuellen Informationen zur
Finanzierungsvereinbarung zwischen
KBV und GKV-Spitzenverband sind hinter
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