Page 17 - xpress_Ausgabe 18.3
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Keine freie                       kleine_RubrikInfografik
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                                                          Patienten dürfen keinen Zugang zu personen­
                                                       bezogenen Gesundheitsdaten anderer Patienten erhal­
                                                      ten. Papierbasierte Patientenakten und ­unterlagen sollen
                                                     deshalb nicht einsehbar auf dem Schreibtisch liegen, sondern
                                                    müssen sich in einem abgeschlossenen Schrank befinden.
                                                    Elektronische Patientenakten dürfen ebenfalls nicht einsehbar
                                                     sein, weshalb der Zugang zum Praxiscomputer passwortge­
                                                      schützt ist. Jeder Mitarbeiter meldet sich mit einem eige­
                                                       nen Account und individuellen Kennwort an. Passwör­
                                                        ter dürfen nicht auf Zetteln geschrieben frei zu­
                                                          gänglich sein, etwa als Haftnotiz auf dem
                                                             Monitor kleben oder unter der Tas­
                                                                 tatur liegen.
                                                                                          Gesicherter
                                                                                    Zutritt zum Praxisserver
                                                                                  Patienten dürfen keine Gelegenheit erhalten,
                                                                              sich Zutritt zum Serverraum zu verschaffen. Der Zu­
                                                                             gang zum Server muss deshalb verschlossen sein. Nur be­
                                                                             rechtigte Personen haben Zutritt, entweder mittels Schlüs­
                                                                            sel, Chipkarte oder einem biometrischen Verfahren. Die Fest­
                                                                            platten der Datensicherung sollten nicht im Serverraum,
                                                                             sondern räumlich getrennt von den Originaldaten mög­
                                                                             lichst außerhalb der Praxisräume gelagert werden. Sonst
                                                                               sind bei einem Brand alle Daten zerstört. Die extern
                                                                                gelagerten Back­ups müssen verschlüsselt sein
                                                                                  und in einem abgeschlossenen Schrank
                                                                                     oder Tresor aufbewahrt werden.


























               Informationen
              zum Datenschutz                                                                                         Abb.: Fotolia.com © macrovector / iStockphoto.com © ryccio; Reenya, Dmitrii_Guzhanin; OstapenkoOlena

         Nach der neuen EU­Datenschutz­Grundver­
      ordnung besteht eine Informationspflicht. Die Pra­
     xis muss die Patienten zum Beispiel darüber aufklären,
    dass sie personenbezogene Gesundheitsdaten erhebt,
    was sie damit macht, an wen sie diese Daten weitergibt,
    wer für die Datenverarbeitung verantwortlich und wer
     der Datenschutzbeauftragte ist. Eine Möglichkeit, alle
      Patienten darüber zu informieren, besteht darin,
        die Angaben auf ein Plakat zu drucken und
          dieses gut sichtbar im Eingangsbereich
             anzubringen.
                                                                                                             x.press 18.3   17
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