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Thema
EU-DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG
Jetzt wird es ernst
Seit dem 25. Mai gelten die neuen Regeln für den Datenschutz, die in der EU-Datenschutz-Grundverordnung
(EU-DSGVO) und im neuen Bundesdatenschutzgesetz (DSAnpUG-EU) festgelegt sind. Bei Verstößen drohen harte
Strafen. Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Das Recht auf Löschen und Vergessen
chon Angela Merkel wusste: „Daten sind desärztekammer ist alles andere als begeistert:
die Rohstoffe des 21. Jahrhunderts“. Wie „Außer für ausgewiesene Datenschutzexperten Das Recht auf Löschen ist jetzt weiter gefasst
S groß die Verlockung ist, mit personenbe- wird eine ‚Verständlichkeit und Übersichtlich- als bisher und bezieht auch das Recht auf das
zogenen Daten Kasse zu machen, hat der keit’ für den Rechtsanwender, entgegen der Löschen von Spuren im Internet ein. Dieses
Facebook-Skandal in diesem Frühjahr ein- Intention des Gesetzgebers, nicht erreicht“, Recht auf Vergessen hat die EU-Kommission
drucksvoll vor Augen geführt. Der Missbrauch bemängeln die Ärztevertreter. Die ihrer Mei- in die neue Verordnung aufgenommen, weil es
von Gesundheitsdaten hätte noch einmal eine nung nach unübersichtliche Rechtslage erzeu- im Internet und den sozialen Medien vor-
ganz andere Qualität. Einheitliche Standards ge eine Rechtsunsicherheit, so die BÄK mit kommt, dass Menschen mit gezielten Falsch-
im Umgang mit personenbezogenen Daten wa- Blick auf die „gravierenden Sanktionen“, die meldungen diskreditiert werden. Für Arztpra-
ren daher überfällig. Die Europäische Kommis- auch Ärzten bei Verstößen gegen die neuen xen bedeutet dies, dass sie auf Verlangen eines
sion hat deshalb die EU-Datenschutz-Grund- Datenschutzbestimmungen drohen. Patienten dessen Daten nicht nur vor Ort in
verordnung (EU-DSGVO) auf den Weg gebracht, der Praxis, sondern möglicherweise auch aus
die am 25. Mai 2018 zeitgleich in allen Mit- einer Cloud oder bei Kooperationspartnern
Bei Verstößen gegen
gliedsstaaten in Kraft getreten ist. wie Kollegen oder medizinischen Laboren lö-
Für die deutschen Arztpraxen bedeutet das schen müssen. In der Praxis ist die Löschung
neue Regelwerk, dass sie den Datenschutz nicht den Datenschutz drohen aller Spuren meist unmöglich. Oft ist es nach
mehr auf die leichte Schulter nehmen dürfen. drastische Sanktionen. einem längeren Zeitraum nicht mehr nachvoll-
Verstöße gegen den Datenschutz werden künf- ziehbar, wer welche Daten erhalten hat. Und
tig nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, son- selbst dann kann niemand mit Gewissheit sa-
dern als Straftatbestand gewertet. Auch die gen, dass ein medizinisches Bild nicht doch
Sanktionen haben die EU-Datenschützer dras- Viele Datenschutzbestimmungen, die bisher noch auf einem Computer schlummert. Der
tisch verschärft. schon einzuhalten waren, gelten auch weiter- Gesetzgeber hat bei diesem Recht deshalb Ein-
Und es kommt noch dicker: Im Unterschied hin. Zu den wichtigsten Neuerungen der EU- schränkungen vorgenommen. So muss zum
zu vielen EU-Verordnungen ist die EU-DSGVO DSGVO zählt die Stärkung der Rechte von Per- Beispiel der Aufwand für die Löschaktion ge-
nicht die Vorlage für ein nationales Gesetz, sonen, deren personenbezogene Daten verar- rechtfertigt oder von größerem Interesse sein.
sondern gilt automatisch in allen EU-Mitglieds- beitet werden. Vom Löschen ausgenommen sind Daten, die
staaten. Über sogenannte Öffnungsklauseln ein Arzt aus Haftungsgründen oder als Nach-
Einwilligung einholen
erhalten die Länder die Möglichkeit, bestimm- weis einer Leistungserbringung aufbewahren
te Passagen der EU-DSGVO an nationales Da- Zu den Neuerungen zählt auch die Einwilli- muss. Diese Daten dürfen dann aber nur zeit-
tenschutzrecht anzupassen. Diese Änderungen gung, die der Arzt vom betroffenen Patienten lich begrenzt und unter bestimmten Umstän-
stehen für Deutschland im Datenschutz-An- einholen muss, bevor er dessen Daten an Drit- den zugänglich sein.
Abb.: iStockphoto.com © Alexander Limbach
passungs- und -Umsetzungsgesetz EU, kurz te weitergibt. Dies kann zum Beispiel über den Innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen
DSAnpUG-EU, dem Nachfolger des bisherigen Anamnesebogen erfolgen. Allerdings muss Aufbewahrungsfrist darf der Arzt personen-
Bundesdatenschutzgesetzes. Wer sich also diese Einwilligung deutlich abgegrenzt werden bezogene Gesundheitsdaten nicht löschen. Er
über eine konkrete Rechtslage im deutschen von anderen Einwilligungen. Die Zweckbin- muss dann einen Sperrvermerk in die Akte
Datenschutz informieren möchte, muss dung, wonach personenbezogene Daten eines eintragen und diesen allen anderen Ärzten mit-
EU-DSGVO und DSAnpUG-EU nebeneinander- Patienten nur im Zusammenhang mit Leis- teilen, an die er Daten dieses Patienten, bei-
legen. Vorrang hat die EU-Verordnung, das tungserbringung und Abrechnung erhoben spielsweise zu Studienzwecken, weitergegeben
deutsche Recht gilt nachgeordnet. Die Bun- werden dürfen, gab es bereits. hat. Nach dem Ende der Aufbewahrungsfrist
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