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Infografik




        DIGITALE LABORKOMMUNIKATION
        Medienbruch ade






        Der Datenaustausch zwischen Arztpraxis und Labordienstleister kann wahlweise analog oder digital erfolgen.
        Seit dem 1. Januar 2018 gilt offiziell der Übertragungsstandard LDT 3 (Labordatentransfer). Dieser
        ermöglicht es beispielsweise, dass das Labor die Befunde zusätzlich in Form einer PDF-Datei an die Praxis
        überträgt. Zudem gewährleistet der neue Übertragungsstandard ein hohes Datenschutzniveau.











































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                                                                                        Laborbefund abrufen

                                                           1                          Laborbefunde lassen sich auf verschiede-
                                                                                  nen Wegen abrufen. Dabei gelten die gleichen Si-
                                                      Laborprobe                  cherheitsstandards wie beim Versenden des Labor-
                                                        nehmen                   auftrags. Sichere Übertragungswege bietet zum Bei-

                                               Die zu analysierende Probe, etwa eine   spiel ein geschützter Zugang wie KV-Connect oder
                                            Blutprobe, wird wie gehabt mit einer Kennzeich-  die Software des Laboranbieters, die an die gesetz-
                                            nung (zum Beispiel der Auftragsnummer) verse-  lichen Vorgaben angepasst wurde. Die Laborer-
                                            hen – unabhängig davon, ob der Auftrag elek-   gebnisse fließen auch unter dem neuen Stan-
                                             tronisch oder analog erfolgt. Diese Kenn-  dard LDT 3 automatisch in das Labor-
                                               zeichnung wird auch in das Formular für   buch der Patientenakte ein.
                                                die Beauftragung (Muster 10 oder
                                                   Muster 10A) eingetragen.




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