Page 13 - xpress_Ausgabe 20.1
P. 13
Titelgeschichte
Abb.: AobeStock © vectorfusionart
betont der Medizinrechtsexperte Professor
Christian Dierks vom Beratungsunternehmen
Dierks+Company in Berlin. Die Liste erstat-
tungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendun-
gen wird dadurch relativ offen. Dass Selbstver-
waltung und Gemeinsamer Bundesausschuss
(G-BA) bei der Entscheidung zur Erstattung
digitaler Gesundheitsanwendungen außen vor sich durchweg um Anwenderfehler, nicht um wird außerdem ebenfalls zum 30. Juni 2020
bleiben, hat in der Ärzteschaft für breite Kritik Lücken in der Software. gesetzlich verpflichtet, im Einvernehmen mit
gesorgt. Dierks sieht aber auch Positives in der Hier will nun auch das DVG ansetzen: Die dem BSI, Anbieter zu zertifizieren, die medizi-
Entscheidung des Bundesgesundheitsministe- KBV wird in § 75b SGB V dazu verpflichtet, bis nische Einrichtungen bei der Umsetzung der
riums: „Es wird Verantwortung in Richtung zum 31. Juni 2020 in einer mit dem Bundesamt Richtlinie unterstützen.
der Bundesoberbehörden verschoben, das ist für Sicherheit in der Informationstechnologie Ist der Arzt in Zeiten der digital vernetzten
richtig. Andererseits sind die Produktzyklen Medizin für die IT-Sicherheit in der Arztpraxis
bei vielen digitalen Anwendungen so kurz, dass also ganz allein verantwortlich? Auch bei die-
Das DVG regelt auch
langjährige Verfahren keinen Sinn machen. ser viel diskutierten Frage hat sich im Herbst
Gerade bei Anwendungen mit geringem Risiko etwas getan. Die Konferenz der Datenschutz-
kann man den Fast Track rechtfertigen. Das die IT-Sicherheit beauftragten des Bundes und der Länder hat
in den Praxen.
heißt aber natürlich nicht, dass künftig alles, im September ein lange erwartetes Statement
was WLAN-fähig ist, am G-BA vorbei ins Sys- vorgelegt, wonach bei Praxen, die an die Tele-
tem darf.“ matikinfrastruktur angeschlossen sind, auch
Aus ärztlich-niedergelassener Sicht span- (BSI) abgestimmten Richtlinie die Anforderun- die gematik in der Datensicherheitsverant-
nend wird die Frage, wie genau die digitalen gen niederzulegen, die an die IT-Sicherheit in wortung ist. Die Datenschützer haben den
Anwendungen verordnet und zugänglich ge- der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung ge- Gesetzgeber gleichzeitig beauftragt, die Ver-
macht werden. Auch das ist noch offen. Der stellt werden. Es soll dabei ganz konkret um antwortlichkeiten in einem weiteren Gesetz
Regelfall soll gemäß DVG die direkte Übertra- Maßnahmen gehen, die die einzelne Praxis detailliert zu regeln. Ein „DVG 2.0“ soll auch
gung der Anwendung an den Patienten sein, umsetzen sollte, um in Sachen Datensicherheit weitere Details zur elektronischen Patienten-
also nicht ein Download via App-Store. Grund auf der sicheren Seite zu sein. Dabei soll es um akte regeln, die aus dem ursprünglichen
dafür scheint zu sein, dass die Gelder der Sozi- wichtige Dinge wie die Verfügbarkeit von DVG-Entwurf nach Einwänden des Bundes-
alversicherung möglichst nicht für App-Stores IT-Systemen, die Authentizität der Nutzer, die justizministeriums weitgehend wieder ent-
als „Zwischenhändler“ ausgegeben werden Integrität der Daten und natürlich die Vertrau- fernt wurden. Hier sind Spahn und seine Leu-
sollen. Klar ist aber auch, dass es gerade bei lichkeit gehen. te jetzt am Nacharbeiten.
mobilen Anwendungen in vielen Fällen nicht Die Richtlinie soll nicht einmalig verfasst,
Innovationsförderung
ohne App-Store gehen wird. Zumindest Apple sondern jährlich überarbeitet werden. Sie ist
bietet derzeit gar keinen anderen Weg auf sei- zudem nicht als unterstützendes Dokument Nur überblicksartig seien hier weitere Ände-
ne Endgeräte an, und bei Google ist die Umge- gedacht, sondern soll für an der vertrags (zahn) rungen genannt, die das DVG bringt. Einige da-
hung des App-Stores ausgesprochen aufwen- ärztlichen Versorgung teilnehmende Leis- von kamen Anfang November im Rahmen des
dig. Das DVG hält den App-Store-Weg deshalb tungserbringer verpflichtend sein. Die KBV parlamentarischen Abstimmungsprozesses
ebenfalls offen.
KBV-Vorgaben für Datensicherheit
SO MACHT ES MEDATIXX
Ähnlich viele Diskussionen wie um die App Q
auf Rezept gibt es in der Ärzteschaft und da-
rüber hinaus um das Thema Datensicherheit DVG. Das Unternehmen medatixx hat in den letzten Quartalen alle Kunden, die den entspre-
in der digitalen Medizin. Hier gab es im Sep- chenden Auftrag erteilt haben, fristgerecht an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen.
tember 2019 eine Studie der Sicherheitsex- Bei den digitalen Gesundheitsanwendungen, die Ärzte künftig verordnen sollen, ist
perten Greenbone Networks, die weltweit medatixx in intensiven Gesprächen mit den Anbietern, der Politik und der Selbstverwaltung über
onlinebasierte digitale Bildarchive unter die die Frage, wie die „App-Verordnung“ konkret umgesetzt werden soll. Erklärtes Ziel ist, dass Ärz-
Lupe genommen hatten und vor allem in den te die vom BfArM für die Regelversorgung freigegebenen Anwendungen effizient und unter Nut-
USA in vielen Fällen sehr leicht an Patienten- zung ihrer Praxis-IT-Systeme verordnen können – und dass den Patienten die digitalen Anwen-
bilddaten herankamen. In Deutschland waren dungen möglichst unkompliziert zur Verfügung gestellt werden.
zwar nur sechs Installationen betroffen, aber Bei allen neuen Funktionen, die in nächster Zeit auf die Arztpraxen zukommen, sind Daten-
trotzdem war der Aufschrei groß. Das Beispiel schutz und Datensicherheit unverzichtbar. Für medatixx hat die IT-Sicherheit oberste Priorität.
zeigte vor allem, dass die medizinischen Ein- Kunden, die in Sicherheitsfragen unsicher sind, können sich jederzeit an ihren medatixx-Service-
richtungen Datensicherheit mitunter noch partner wenden und werden hier umfassend beraten.<
nicht ernst genug nehmen. Denn es handelte
x.press 20.1 13