Page 13 - xpress_Ausgabe 20.1
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Titelgeschichte


                                              Abb.: AobeStock © vectorfusionart
        betont der Medizinrechtsexperte Professor
        Christian Dierks vom Beratungsunternehmen
        Dierks+Company in Berlin. Die Liste erstat-
        tungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendun-
        gen wird dadurch relativ offen. Dass Selbstver-
        waltung und Gemeinsamer Bundesausschuss
        (G-BA) bei der Entscheidung zur Erstattung
        digitaler Gesundheitsanwendungen außen vor  sich durchweg um Anwenderfehler, nicht um  wird außerdem ebenfalls zum 30. Juni 2020
        bleiben, hat in der Ärzteschaft für breite Kritik  Lücken in der Software.  gesetzlich verpflichtet, im Einvernehmen mit
        gesorgt. Dierks sieht aber auch Positives in der   Hier will nun auch das DVG ansetzen: Die  dem BSI, Anbieter zu zertifizieren, die medizi-
        Entscheidung des Bundesgesundheitsministe-  KBV wird in § 75b SGB V dazu verpflichtet, bis  nische Einrichtungen bei der Umsetzung der
        riums: „Es wird Verantwortung in Richtung  zum 31. Juni 2020 in einer mit dem Bundesamt  Richtlinie unterstützen.
        der Bundesoberbehörden verschoben, das ist  für Sicherheit in der Informationstechnologie   Ist der Arzt in Zeiten der digital vernetzten
        richtig. Andererseits sind die Produktzyklen                           Medizin für die IT-Sicherheit in der Arztpraxis
        bei vielen digitalen Anwendungen so kurz, dass                         also ganz allein verantwortlich? Auch bei die-
                                                 Das DVG regelt auch
        langjährige Verfahren keinen Sinn machen.                              ser viel diskutierten Frage hat sich im Herbst
        Gerade bei Anwendungen mit geringem Risiko                             etwas getan. Die Konferenz der Datenschutz-
        kann man den Fast Track rechtfertigen. Das   die IT-Sicherheit         beauftragten des Bundes und der Länder hat
                                                    in den Praxen.
        heißt aber natürlich nicht, dass künftig alles,                        im September ein lange erwartetes Statement
        was WLAN-fähig ist, am G-BA vorbei ins Sys-                            vorgelegt, wonach bei Praxen, die an die Tele-
        tem darf.“                                                             matikinfrastruktur angeschlossen sind, auch
           Aus ärztlich-niedergelassener Sicht span-  (BSI) abgestimmten Richtlinie die Anforderun-  die gematik in der Datensicherheitsverant-
        nend wird die Frage, wie genau die digitalen  gen niederzulegen, die an die IT-Sicherheit in  wortung ist. Die Datenschützer haben den
        Anwendungen verordnet und zugänglich ge-  der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung ge-  Gesetzgeber gleichzeitig beauftragt, die Ver-
        macht werden. Auch das ist noch offen. Der  stellt werden. Es soll dabei ganz konkret um  antwortlichkeiten in einem weiteren Gesetz
        Regelfall soll gemäß DVG die direkte Übertra-  Maßnahmen gehen, die die einzelne Praxis  detailliert zu regeln. Ein „DVG 2.0“ soll auch
        gung der Anwendung an den Patienten sein,  umsetzen sollte, um in Sachen Datensicherheit  weitere Details zur elektronischen Patienten-
        also nicht ein Download via App-Store. Grund  auf der sicheren Seite zu sein. Dabei soll es um  akte regeln, die aus dem ursprünglichen
        dafür scheint zu sein, dass die Gelder der Sozi-  wichtige Dinge wie die Verfügbarkeit von  DVG-Entwurf nach Einwänden des Bundes-
        alversicherung möglichst nicht für App-Stores  IT-Systemen, die Authentizität der Nutzer, die  justizministeriums weitgehend wieder ent-
        als „Zwischenhändler“ ausgegeben werden  Integrität der Daten und natürlich die Vertrau-  fernt wurden. Hier sind Spahn und seine Leu-
        sollen. Klar ist aber auch, dass es gerade bei  lichkeit gehen.        te jetzt am Nacharbeiten.
        mobilen Anwendungen in vielen Fällen nicht   Die Richtlinie soll nicht einmalig verfasst,
                                                                               Innovationsförderung
        ohne App-Store gehen wird. Zumindest Apple  sondern jährlich überarbeitet werden. Sie ist
        bietet derzeit gar keinen anderen Weg auf sei-  zudem nicht als unterstützendes Dokument  Nur überblicksartig seien hier weitere Ände-
        ne Endgeräte an, und bei Google ist die Umge-  gedacht, sondern soll für an der vertrags (zahn)  rungen genannt, die das DVG bringt. Einige da-
        hung des App-Stores ausgesprochen aufwen-  ärztlichen Versorgung teilnehmende Leis-  von kamen Anfang November im Rahmen des
        dig. Das DVG hält den App-Store-Weg deshalb  tungserbringer verpflichtend sein. Die KBV  parlamentarischen  Abstimmungsprozesses
        ebenfalls offen.
        KBV-Vorgaben für Datensicherheit
                                                SO MACHT ES MEDATIXX
        Ähnlich viele Diskussionen wie um die App                                   Q

        auf Rezept gibt es in der Ärzteschaft und da-
        rüber hinaus um das Thema Datensicherheit   DVG. Das Unternehmen medatixx hat in den letzten Quartalen alle Kunden, die den entspre-
        in der digitalen Medizin. Hier gab es im Sep-  chenden Auftrag erteilt haben, fristgerecht an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen.
        tember 2019 eine Studie der Sicherheitsex-  Bei den digitalen Gesundheitsanwendungen, die Ärzte künftig verordnen sollen, ist
        perten Greenbone Networks, die weltweit     medatixx in intensiven Gesprächen mit den Anbietern, der Politik und der Selbstverwaltung über
        onlinebasierte digitale Bildarchive unter die   die Frage, wie die „App-Verordnung“ konkret umgesetzt werden soll. Erklärtes Ziel ist, dass Ärz-
        Lupe genommen hatten und vor allem in den   te die vom BfArM für die Regelversorgung freigegebenen Anwendungen effizient und unter Nut-
        USA in vielen Fällen sehr leicht an Patienten-  zung ihrer Praxis-IT-Systeme verordnen können – und dass den Patienten die digitalen Anwen-
        bilddaten herankamen. In Deutschland waren   dungen möglichst unkompliziert zur Verfügung gestellt werden.
        zwar nur sechs Installationen betroffen, aber   Bei allen neuen Funktionen, die in nächster Zeit auf die Arztpraxen zukommen, sind Daten-
        trotzdem war der Aufschrei groß. Das Beispiel   schutz und Datensicherheit unverzichtbar. Für medatixx hat die IT-Sicherheit oberste Priorität.
        zeigte vor allem, dass die medizinischen Ein-  Kunden, die in Sicherheitsfragen unsicher sind, können sich jederzeit an ihren medatixx-Service-
        richtungen Datensicherheit mitunter noch   partner wenden und werden hier umfassend beraten.<
        nicht ernst genug nehmen. Denn es handelte

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