Page 16 - xpress_Ausgabe 20.1
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Infografik




        Der Weg zur DiGA





        Das Digitale-Versorgung-Gesetz soll es Ärzten ermöglichen, digitale Gesundheits-
        anwendungen (DiGA) – also in aller Regel Apps – zu verordnen. Erstattungsfähig sind
        dabei Apps, die in einem Verzeichnis des BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und
        Medizinprodukte) gelistet sind. Über die Aufnahme in das Verzeichnis entscheidet
        das BfArM nach einer ausführlichen Prüfung. Die genauen Verfahren zur Verordnung
        stehen noch nicht fest (siehe Seite 10 ff.).







                                            VERZEICHNIS
                                            BfArM








                                             INFOS VON
                                            PRAXIS-
                                                             2          2. Verordnen
                                             SOFT-
                                             WARE







                                                                        Der Arzt verordnet in der Praxissoftware die digitale
                                                                        Gesundheitsanwendung, druckt das Rezept (oder
                                                                        eventuell ein anderweitiges Formular) und händigt es
                                                                        dem Patienten aus.
                                                                                                1








                                                      1. Auswählen
                                                      Der Arzt möchte einem Patienten mit chronischen Rücken-
                                                      schmerzen eine digitale Gesundheitsanwendung verordnen.
                                                      Zwei denkbare Szenarien: Der Arzt erhält proaktiv von seiner
                                                      Praxissoftware Informationen über die Apps, die für seinen
                                                      Patienten infrage kommen. Oder er öffnet das Verzeichnis auf
                                                      der Website des BfArM und sucht aktiv in der Liste mit den
                                                      DiGA nach einer passenden App für seinen Patienten.







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