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THEMA













        PRIVATPATIENTEN UND ePA
       Zeit zum Andocken







        Wann immer über die elektronische Patientenakte und das elektronische Rezept
        gesprochen wird, betrifft es den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung.
        Doch auch bei den Privatversicherungen tut sich etwas.



       D          rei Jahre nach ihrer Einführung fällt   Und was ist mit den 8,7 Millionen Privatversicher-  ist die Nutzung des eRezepts in der PKV sowohl für


                                                                                Versicherer als auch für Versicherte jedoch freiwillig
                                            ten? Zieht die Digitalisierung an ihnen vorüber, wer-
                  die Bilanz der elektronischen Patien-
                                            den ihre Krankenakten und Rezepte weiterhin auf Pa-
                                                                                – das heißt, jede private Krankenversicherung ent-
                  tenakte (ePA) ernüchternd aus: Laut
                  TI-Dashboard der gematik haben
                                                                                Und Privatpatientinnen und Privatpatienten können
        bislang nur etwa 1,16 Millionen Versicherte eine ePA   pier ausgegeben? „Nein“, sagt Laura Fenger aus der   scheidet selbst, ob sie das eRezept anbieten möchte.
                                            Abteilung E-Health und Digitalisierung des Verbands
        heruntergeladen (Stand: Mitte April 2024). Bei ins-  der Privaten Krankenversicherung (PKV). „Schon heu-  sich überlegen, ob sie davon Gebrauch machen möch-
        gesamt circa 73 Millionen gesetzlich Versicherten   te stehen den Privatversicherten mit dem eRezept und   ten. Ist das der Fall, benötigen sie dafür eine Kranken-
        spielt sie damit in der Versorgung so gut wie keine   der ePA zentrale digitale Fachanwendungen im Grund-  versichertennummer (KVNR). Derzeit fragen Versi-
        Rolle. Ganz anders sieht es beim eRezept aus, das   satz zur Verfügung – wenn auch noch nicht flächen-  cherungen bei ihren Kundinnen und Kunden ab, ob
        (Zahn-)Ärztinnen und (-)Ärzte sowie Krankenhäuser   deckend. Sie können mit der GesundheitsID genutzt   sie eine KVNR für sie anlegen dürfen. Die Resonanz
        seit Beginn dieses Jahres verpflichtend ausstellen   werden.“ Die GesundheitsID ist eine Form der digi-  sei sehr gut, sagt PKV-Geschäftsführer Christian
        müssen: Bis Mitte April wurden bereits über 152 Mil-  talen Identität, die Krankenkassen ihren Versicher-    Hälker (siehe Interview Seite 22).
        lionen digitale Verordnungen eingelöst. Es sieht
        ganz so aus, als hätte das eRezept das Zeug zum lan-  Erste Krankenversicherungen   Online-Check-in für Privatversicherte
        ge ersehnten „Digital-Booster“ – obwohl es bei sei-                     Diese KVNR können Versicherte per Online-Check-
        nem Start in den ersten Monaten hier und da ruckel-  bieten das eRezept    in an die Arztpraxis übermitteln. „Der Online-Check-
        te wie eine Berliner Straßenbahn in der Kurve.  bereits an.             in wird in die Apps der Versicherungsgesellschaf-
          Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitali-                       ten integriert, damit die Versicherten nicht unzäh-
        sierung im Gesundheitswesen (Digital-Gesetz, kurz                       lige Apps auf ihrem Smartphone haben müssen“,
        DigiG) will Bundesgesundheitsminister Karl   ten seit Beginn dieses Jahres auf Wunsch zur Verfü-  erklärt  Fenger. Die Versicherten scannen damit ei-
          Lauterbach der ePA nun zum Durchbruch verhelfen:   gung stellen. Sie fungiert als Schlüssel, der die Tür   nen QR-Code, den die Praxis idealerweise am Tre-
        Bis zum 15. Januar 2025 sollen diese alle gesetzlich   zu Online-Gesundheitsanwendungen öffnet. Benut-  sen bereitstellt. Die App zeigt zunächst die Praxisda-
        Versicherten erhalten. Wer das nicht möchte, kann   zerinnen und Benutzer können sich damit über das   ten an. Bestätigt der oder die Versicherte die Daten-
        bei seiner Krankenkasse Widerspruch einlegen. Mit-  Smartphone in Apps einloggen, um die ePA oder das   übermittlung, sendet die App eine Anfrage an die
        hilfe dieses Opt-out-Verfahrens soll die ePA endlich     eRezept zu nutzen – so wie sie das von ihrem Bank-  Krankenversicherung. Über den bereits in den Pra-
        großflächig bei den Menschen ankommen – 80 Pro-  konto oder Google-Account kennen. Um eine digitale   xen etablierten Kommunikationsdienst KIM gelangen
        zent der Versicherten sollen sie dann nutzen, so   Identität zu erhalten, müssen sich Versicherte identi-  die KVNR und andere Standarddaten der Versicherten
          Lauterbachs erklärtes Ziel. Wer auf welche Daten zu-  fizieren: entweder per Post-Ident-Verfahren oder über   dann in die Praxissoftware. Mit diesen Daten kann die
        greifen darf, entscheiden die Versicherten. Ärzte und   die Online-Ausweisfunktion ihres Personalausweises.   Praxis das eRezept ausstellen.
        Psychotherapeuten sind verpflichtet, Daten zur Be-  Erste private Krankenversicherungen bieten das   Um ein eRezept einzulösen, müssen Patientinnen
        handlung in die ePA einzupflegen. Es sei denn, ihre   eRezept bereits an. „Im vergangenen Jahr ist viel Be-  und Patienten der GKV lediglich ihre elektronische
        Patientinnen und Patienten möchten das nicht.  wegung in die Sache gekommen“, erläutert Fenger.   Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke vorlegen.
                                            „Die Praxis- und Apotheken-Softwaresysteme erhal-  Mit der „Card für Privatversicherte“, die viele private
        Die PKV zieht mit                   ten in den nächsten Wochen die erforderlichen Up-  Krankenkassen ausgeben und die in Praxen und Kli-
        Die gesetzlichen Vorgaben beziehen sich auf den Be-  dates, damit darüber private eRezepte ausgestellt   niken zum Einlesen der Daten genutzt werden kann,
        reich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).   und eingelöst werden können.“ Anders als in der GKV   geht dies jedoch nicht.


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