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THEMA
PRIVATPATIENTEN UND ePA
Zeit zum Andocken
Wann immer über die elektronische Patientenakte und das elektronische Rezept
gesprochen wird, betrifft es den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung.
Doch auch bei den Privatversicherungen tut sich etwas.
D rei Jahre nach ihrer Einführung fällt Und was ist mit den 8,7 Millionen Privatversicher- ist die Nutzung des eRezepts in der PKV sowohl für
Versicherer als auch für Versicherte jedoch freiwillig
ten? Zieht die Digitalisierung an ihnen vorüber, wer-
die Bilanz der elektronischen Patien-
den ihre Krankenakten und Rezepte weiterhin auf Pa-
– das heißt, jede private Krankenversicherung ent-
tenakte (ePA) ernüchternd aus: Laut
TI-Dashboard der gematik haben
Und Privatpatientinnen und Privatpatienten können
bislang nur etwa 1,16 Millionen Versicherte eine ePA pier ausgegeben? „Nein“, sagt Laura Fenger aus der scheidet selbst, ob sie das eRezept anbieten möchte.
Abteilung E-Health und Digitalisierung des Verbands
heruntergeladen (Stand: Mitte April 2024). Bei ins- der Privaten Krankenversicherung (PKV). „Schon heu- sich überlegen, ob sie davon Gebrauch machen möch-
gesamt circa 73 Millionen gesetzlich Versicherten te stehen den Privatversicherten mit dem eRezept und ten. Ist das der Fall, benötigen sie dafür eine Kranken-
spielt sie damit in der Versorgung so gut wie keine der ePA zentrale digitale Fachanwendungen im Grund- versichertennummer (KVNR). Derzeit fragen Versi-
Rolle. Ganz anders sieht es beim eRezept aus, das satz zur Verfügung – wenn auch noch nicht flächen- cherungen bei ihren Kundinnen und Kunden ab, ob
(Zahn-)Ärztinnen und (-)Ärzte sowie Krankenhäuser deckend. Sie können mit der GesundheitsID genutzt sie eine KVNR für sie anlegen dürfen. Die Resonanz
seit Beginn dieses Jahres verpflichtend ausstellen werden.“ Die GesundheitsID ist eine Form der digi- sei sehr gut, sagt PKV-Geschäftsführer Christian
müssen: Bis Mitte April wurden bereits über 152 Mil- talen Identität, die Krankenkassen ihren Versicher- Hälker (siehe Interview Seite 22).
lionen digitale Verordnungen eingelöst. Es sieht
ganz so aus, als hätte das eRezept das Zeug zum lan- Erste Krankenversicherungen Online-Check-in für Privatversicherte
ge ersehnten „Digital-Booster“ – obwohl es bei sei- Diese KVNR können Versicherte per Online-Check-
nem Start in den ersten Monaten hier und da ruckel- bieten das eRezept in an die Arztpraxis übermitteln. „Der Online-Check-
te wie eine Berliner Straßenbahn in der Kurve. bereits an. in wird in die Apps der Versicherungsgesellschaf-
Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitali- ten integriert, damit die Versicherten nicht unzäh-
sierung im Gesundheitswesen (Digital-Gesetz, kurz lige Apps auf ihrem Smartphone haben müssen“,
DigiG) will Bundesgesundheitsminister Karl ten seit Beginn dieses Jahres auf Wunsch zur Verfü- erklärt Fenger. Die Versicherten scannen damit ei-
Lauterbach der ePA nun zum Durchbruch verhelfen: gung stellen. Sie fungiert als Schlüssel, der die Tür nen QR-Code, den die Praxis idealerweise am Tre-
Bis zum 15. Januar 2025 sollen diese alle gesetzlich zu Online-Gesundheitsanwendungen öffnet. Benut- sen bereitstellt. Die App zeigt zunächst die Praxisda-
Versicherten erhalten. Wer das nicht möchte, kann zerinnen und Benutzer können sich damit über das ten an. Bestätigt der oder die Versicherte die Daten-
bei seiner Krankenkasse Widerspruch einlegen. Mit- Smartphone in Apps einloggen, um die ePA oder das übermittlung, sendet die App eine Anfrage an die
hilfe dieses Opt-out-Verfahrens soll die ePA endlich eRezept zu nutzen – so wie sie das von ihrem Bank- Krankenversicherung. Über den bereits in den Pra-
großflächig bei den Menschen ankommen – 80 Pro- konto oder Google-Account kennen. Um eine digitale xen etablierten Kommunikationsdienst KIM gelangen
zent der Versicherten sollen sie dann nutzen, so Identität zu erhalten, müssen sich Versicherte identi- die KVNR und andere Standarddaten der Versicherten
Lauterbachs erklärtes Ziel. Wer auf welche Daten zu- fizieren: entweder per Post-Ident-Verfahren oder über dann in die Praxissoftware. Mit diesen Daten kann die
greifen darf, entscheiden die Versicherten. Ärzte und die Online-Ausweisfunktion ihres Personalausweises. Praxis das eRezept ausstellen.
Psychotherapeuten sind verpflichtet, Daten zur Be- Erste private Krankenversicherungen bieten das Um ein eRezept einzulösen, müssen Patientinnen
handlung in die ePA einzupflegen. Es sei denn, ihre eRezept bereits an. „Im vergangenen Jahr ist viel Be- und Patienten der GKV lediglich ihre elektronische
Patientinnen und Patienten möchten das nicht. wegung in die Sache gekommen“, erläutert Fenger. Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke vorlegen.
„Die Praxis- und Apotheken-Softwaresysteme erhal- Mit der „Card für Privatversicherte“, die viele private
Die PKV zieht mit ten in den nächsten Wochen die erforderlichen Up- Krankenkassen ausgeben und die in Praxen und Kli-
Die gesetzlichen Vorgaben beziehen sich auf den Be- dates, damit darüber private eRezepte ausgestellt niken zum Einlesen der Daten genutzt werden kann,
reich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). und eingelöst werden können.“ Anders als in der GKV geht dies jedoch nicht.
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