Page 23 - xpress_Ausgabe 24.3
P. 23
THEMA
Privatversicherte benötigen deshalb eine INFO
eRezept-App. Dafür kommt entweder die App ihrer So macht es medatixx
Versicherung oder die eRezept-App der gematik in-
frage. „Mit der App-Lösung sind Privatversicherte klar ONLINE-CHECK-IN. In einem Pilotprojekt hat medatixx – zunächst mit
im Vorteil“, findet Fenger. „Denn damit sehen sie der Praxissoftware x.isynet – zusammen mit dem PKV-Verband den Online-
schwarz auf weiß, was der Arzt oder die Ärztin ihnen Check-in und das eRezept für privatversicherte Patientinnen und Patien-
verordnet hat.“ Außerdem könnten sie prüfen, fährt ten im vergangenen Jahr erfolgreich erprobt. Die Patientinnen und Patien-
Fenger fort, ob sie ihr Rezept bereits einlösen können. ten benötigen dafür die ePA-App ihrer Versicherung. Dort können sie den
Das sei vor dem Hintergrund hilfreich, dass die Pati- Vorgang „Online-Check-in“ auswählen und einen QR-Code scannen, den die
entinnen und Patienten teilweise schneller in der Apo- Praxis bereitstellt. Wenn sie bestätigt haben, dass die Daten korrekt sind,
theke ankommen als ihr Rezept und dann warten oder sendet die App eine Anfrage an die Versicherung. Via KIM gelangen die Ver-
zu einem späteren Zeitpunkt wiederkommen müssen. sicherungsnummer und andere Standarddaten der Versicherten dann in die
Denn ein Blick in die App zeige, ob die Arztpraxis das Praxissoftware. Dort werden die Patientendaten angelegt oder aktuali-
eRezept bereits elektronisch signiert hat und die ver- siert. Das Praxisteam kann daraufhin in der Software ein eRezept ausstel-
schriebenen Medikamente abholbereit sind. len. Um das einzulösen, benötigen Privatversicherte eine eRezept-App.
Ebenso können auch Selbstzahler-Rezepte auf Diese zeigt die Verordnung an, die dann auch gleich an die Apotheke über-
elektronischem Weg ausgestellt werden. Für die Ärz- mittelt werden kann. Privatversicherte können in der Apotheke aber auch
tinnen und Ärzte ändert sich dadurch nichts. Wenn das Papierrezept oder den Rezeptcode vorlegen. Der Prozess funktioniert
sie ein Medikament verordnen, das nicht über die Kas- ebenso ohne Online-Check-in. Die Patientinnen und Patienten müssen dafür
se verschrieben werden kann, wählt die Praxissoft- lediglich ihre Krankenversichertennummer dabeihaben, die die Medizini-
ware automatisch ein blaues oder grünes Rezept aus. sche Fachangestellte dann manuell in die Praxissoftware eintippen kann.<
Außerdem kann sie bei jedem Medikament manuell
von „Kasse“ auf „Privat“ umstellen.
tronische Patientenkurzakte oder die Hinterlegung doch aktuell nicht. Wenn sie es denn wollten, könn-
Das Ende der Zettelwirtschaft von Labordaten, „werden die Privaten nachziehen“. ten sie bei Stift und Papier bleiben. Es gibt allerdings
Laura Fenger ist zuversichtlich, dass sich das eRe- Rein technisch betrachtet, gibt es zwischen GKV- Ausnahmen: Niedergelassene Plastische Chirurgen
zept auch bei den Privatversicherten durchsetzen und PKV-Patienten keinen Unterschied: „Alle Daten – viele von ihnen dürften ausschließlich privatärzt-
wird. „Die Vorteile liegen klar auf der Hand“, sagt fließen über dieselbe Telematikinfrastruktur und wer- lich tätig sein – kommen künftig ohne Anbindung
sie. „Zum einen bedeutet das eRezept das Ende der den in funktional gleichen Fachdiensten abgelegt“, an die Telematikinfrastruktur (TI) nicht aus. Wenn
Zettelwirtschaft, zum anderen lassen sich damit Zeit erklärt Heiko Gerber, Strategischer Produktmanager im Juli 2024 das Implantateregister Deutschland sei-
und Wege sparen.“ So kann ein Folgerezept, dem kei- für Karten und Vertrauensdienste bei der gematik. nen Regelbetrieb aufnimmt, müssen sie Brustimplan-
ne Untersuchung vorausgehen muss, ohne erneuten Besonderheiten ergäben sich lediglich aufgrund un- tat-Operationen an das Register melden. „Daraus er-
Praxisbesuch ausgestellt werden. Ihre Kostenbelege terschiedlicher gesetzlicher Bestimmungen, sagt gibt sich dann doch eine Pflicht zur TI-Anbindung“,
für Medikamente können Privatversicherte künftig Fenger. So gilt die vorgesehene Freigabe von Daten sagt Gerber. Sie benötigen dafür die gleichen Hard-
direkt in der eRezept-App abrufen und an die PKV- für Forschungszwecke nur für gesetzlich Versicherte, und Software-Komponenten wie alle anderen Arzt-
App zur Erstattung weiterleiten. Außerdem soll das nicht aber für Privatpatientinnen und -patienten. Zu- praxen und Gesundheitseinrichtungen. Für die Aus-
eRezept mit der ePA verknüpft werden: „Ab 2025 sol- dem sind private Krankenversicherungen nicht dazu gabe der Institutionskarten (SMC-B) an Praxen pri-
len Daten aus dem eRezept in die elektronische Pa- verpflichtet, Abrechnungsdaten in die ePA einzuspei- vatärztlich tätiger Ärztinnen und Ärzte ist die gematik
tientenakte laufen und dort als Medikationsliste an- sen. „Deshalb wird das auch erst einmal nicht statt- verantwortlich. Ihr gegenüber müssen sie nachwei-
gezeigt werden“, unterstreicht Fenger. Sie diene dem finden“, sagt Fenger. sen, dass sie privatärztlich niedergelassen tätig sind.
persönlichen Überblick, unterstütze aber auch Ärztin- Eine entsprechende Bescheinigung erhalten sie von
nen und Ärzte bei sicheren Verschreibungen. TI auch im privatärztlichen Bereich ihrer zuständigen Ärztekammer. Für den Antragspro-
„Darüber hinaus wird es in Zukunft auch bei der Auch Ärztinnen und Ärzte ohne kassenärztliche zess, die Produktion und die Auslieferung der Kar-
PKV ePA-Apps mit eRezept-Funktion geben“, so Fen- Zulassung können eRezepte ausstellen und ePAs ten hat die gematik den Vertrauensdiensteanbieter
ger. Bislang sind private Versicherungsunternehmen befüllen. Gesetzlich dazu verpflichtet sind sie je- D-Trust beauftragt.< $ JANA EHRHARDT-JOSWIG
im Hinblick auf die ePA eher zurückhaltend, die we-
nigsten haben bislang eine ePA-App für ihre Versi-
cherten entwickelt. Das liege zum einen daran, dass
die ePA im PKV-Bereich anders als im GKV-Bereich INFO QR-Code
nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Zum anderen sei
ihr Mehrwert sowohl für die Patientinnen und Pati- QR-CODE. Damit Privatpatienten online in die dafür vorgesehene Praxis-
enten als auch für die Krankenkassen in der beste- software einchecken können, benötigen Praxisinhaber den QR-Code ihrer
henden ePA-Version begrenzt. Mit der „ePA für alle“ Praxis. Einige Hersteller stellen diesen QR-Code zur Verfügung; Praxisin-
werde sich dies jedoch ändern, ist Fenger überzeugt. haber können ihn aber auch selbstständig über den QR-Code-Generator
Spätestens wenn die ePA neben dem eRezept noch der gematik anfordern.< PRAXIS-CHECK-IN.DE/LEISTUNGSERBRINGER
weitere Anwendungsfälle unterstützt, etwa die elek-
03 23
24