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Pilotbetrieb angelaufen Kolumne Dierks antwortet
Schlaganfall- und Herzinsuffizienzpatienten gehören zu den ersten, Prof.. DDrr..DDr.r.CChhrirsitsitainanDiDeirekrsks
die von der neuen Telemedizinplattform für Ostsachsen profitieren.
Eines der größten Tele- Abb.: © Deutsche Telekom AG Prof. Dr. Dr. Christian Dierksist Rechts-
medizin-Angebo- anwalt und Facharzt für Allgemein-
te in Deutschland, medizin. Vorwiegend berät er mit sei-
das „CCS Telehealth ner Kanzlei Leistungserbringer im
Ostsachsen“, ist am 1. G esundheitswesen. Ein Schwerpunkt
Juli in den Pilotbetrieb liegt dabei in den Rechtsfragen von
übergegangen. Damit alle Telemedizin und E-Health.
an einer Behandlung Be- Betreuung aus der Ferne: Telemedizinische Arbeitsplätze
teiligten – zum Beispiel niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser ?FWraiegep?assen die Smartphone-Apps in den
und Patienten – direkt miteinander kommunizieren können, muss- regulatorischen Rahmen? Gibt es hier
te zunächst eine einheitliche IT-Infrastruktur – die Telematik- Dnieeurkes:EAnntwtwiockrtl.ungen?
plattform – entwickelt werden. Die Kommunikation erfolgt dabei
über eigene gesicherte Datennetze der beteiligten Ärzte, Pflege-
kräfte und Krankenhäuser. Jetzt können Schlaganfallpatienten
nach der klinischen Akutversorgung nahtlos zu Hause betreut DIERKS: Es sieht ganz so aus! Die FDA (Anm. d. Red.:
werden. Herzpatienten ermöglicht die neue Telemedizinplattform, Food and Drug Administration, US-Zulassungsbehör-
täglich per Tablet-Computer ihre Gesundheitswerte zur Kon- de) hat die Apps entdeckt und eine neue Guideline
trolle ans Dresdner Herzzentrum zu schicken. Sogenannte zur Kategorisierung für zulassungspflichtige Appli-
Telenurses überwachen täglich diese Vitaldaten und schalten kationen erstellt. Auch beim Bundesinstitut für
im Zweifelsfall umgehend den Arzt ein. Pathologen kön- Zahl Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
nen die neue Telemedizinplattform nutzen, um digital erkennt man die Aufgabe, Nützliches und
erfasste Gewebeproben zu analysieren und sich im 2 Mrd. €des Quartals Lustiges vom Medizinischen zu trennen.
Konsil mit anderen Spezialisten zu beraten. Applikationen, die dazu geeignet sind,
Diagnosen zu stellen oder Therapien zu
www.telehealth-ostsachsen.de begleiten, werden am Ende des Tages
gibt der Bund 2015 für Gesundheits- Medizinprodukte sein, was in vielen
forschung aus, so viel wie für
Musik ist Trumpf keinen anderen Bereich. Fällen zugleich deren Ende bedeuten
dürfte, da die kleinen Unternehmen kaum
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs muss ein Zahnarzt Quelle: BMBF in der Lage sein werden, die vielfältigen
rechtlichen Verpflichtungen des Medizinproduk-
für Hintergrundmusik in seiner Praxis keine GEMA-Gebühr bezahlen. terechts, die sich aus dieser Qualifikation ergeben,
zu erfüllen. Eine Grauzone wird es freilich immer
Der Fall erhitzte die Gemüter: Ein Zahnarzt hatte 2003 mit geben, etwa wenn der Herzkranke eine Fitness-App
der GEMA einen Lizenzvertrag abgeschlossen, da er ein benutzt. Und der Datenschutz tut sich schwer mit
Hörfunkprogramm in sein Wartezimmer übertragen hatte. Ende den Applikationen auf den Smartphones: Die im
2012 kündigte der Arzt den Vertrag fristlos, nachdem der Euro- Datenschutzrecht anerkannten Schutzziele, etwa die
päische Gerichtshof (EuGH) am 15. März 2012 (C-135/15) entschie- Integrität, Intervenierbarkeit und Vertraulichkeit,
den hatte, dass das Abspielen von Hintergrundmusik in einer werden wohl gegenwärtig weder von Android, iOS
Zahnarztpraxis keine öffentliche Wiedergabe darstelle und noch WP8 gewährleistet. „Wann bin ich wirklich off-
daher auch nicht gebührenpflichtig sei. Die GEMA hatte den line?“ ist eine offene Frage. Drei große Firmen spei-
Zahnarzt trotz des europäischen Richterspruchs verklagt. Der chern Bewegungsprofile, Vorlieben und Interessen
Prozess ging durch alle Instanzen und landete schließlich beim von Hunderten Millionen Nutzern, ohne dass diese
Bundesgerichtshof. Dieser folgte in seinem Urteil vom 18. Juni wissen, welche Daten wo sind und wohin gehen.
2015 (Az. I ZR 14/14) der Entscheidung des EuGH. Nach Auffas- Noch scheint für den Bürger der Nutzen zu überwie-
sung der Richter findet in der Zahnarztpraxis keine öffentliche gen, sonst würde er sich darauf nicht einlassen.
Wiedergabe von Musik statt, weil die Patienten unfreiwillig in Schauen wir mal, ob das so bleibt oder ob Daten-
den Genuss der abgespielten Musik kommen. Laut KBV müssen schutz auch als Wettbewerbsargument eingesetzt
auch Ärzte und Psychotherapeuten keine GEMA-Gebühr ent- wird. Das wird dann aber teurer als 2,99 Euro.
richten, wenn im Wartezimmer Hintergrundmusik aus dem
Radio abgespielt wird. www.miur.de/2718
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