Page 12 - xpress_Ausgabe 20.4
P. 12
Titelgeschichte
Abb.: iStock.com © artisticco gespeicherten Daten einsehen, wenn der Ver-
sicherte ihnen eine Zugriffsberechtigung er-
teilt hat. Eine sogenannte „feingranulare Zu-
griffsberechtigung“, die den Zugriff auf Doku-
mentenebene regelt, kommt erst mit der zwei-
ten Umsetzungsstufe (01.01.2022 bis
31.12.2022).
Der Zugriff auf die ePA durch den Patienten
ist ebenfalls detailliert gesetzlich geregelt; sie
eRezept werden mittels Smartphone oder Tablet über
eine spezielle Benutzeroberfläche oder App
Zugang zu ihrer Akte bekommen. Die Kranken-
kasse muss den Patienten über die Prozesse
und Regeln für diesen Zugang aufklären.
Neben der ePA kommt 2021 möglicherwei-
se eine weitere Neuerung auf die Arztpraxen
zu. Der Termin für die elektronische Arbeits-
unfähigkeitsbescheinigung (eAU), die laut
PDSG am 1. Januar das bisher verwendete Pa-
pierformular ablösen sollte, wurde auf den
1. Oktober verschoben. Sollte dieser Termin
nicht noch einmal verschoben werden, dürfen
alle Ärzte ab diesem Datum nur noch elektro-
nische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
ausstellen. Ärzte ohne Online-Anbindung an
die Telematikinfrastruktur (TI) bleiben außen
vor und müssen mit entsprechenden Einkom-
menseinbußen rechnen.
2022 – Das eRezept kommt
Auch das Jahr 2022 beginnt mit einer ein-
schneidenden Veränderung: Ab dem 1. Januar
Patientendaten in die ePA übertragen, die im 2022 dürfen Ärzte für verschreibungspflichti-
aktuellen Behandlungskontext anfallen. Der Besonderes Augenmerk ge Verordnungen nur noch das eRezept ver-
Gesetzgeber verrät allerdings nicht detailliert, legt der Gesetzgeber auf wenden. Ausgenommen von der neuen Rege-
was er unter dem aktuellen Behandlungskon- lung sind zunächst Betäubungsmittelrezepte
das Zugriffsrechtema-
text versteht und überlässt so dem Arzt die und T-Rezepte. Nur dort, wo die Ausstellung
Deutungshoheit. nagement der ePA, das eines eRezepts an fehlender Technik scheitert,
Neben den behandlungsrelevanten Daten beispielsweise bei Hausbesuchen, dürfen Ärz-
in zwei Phasen einge-
muss der Arzt auf Verlangen des Patienten te ausnahmsweise weiter papierbasierte Re-
auch die Notfalldaten und die Daten des elek- zepte verwenden.
tronischen Medikationsplans in der ePA spei- führt werden soll. Das Verfahren funktioniert wie folgt: Der
chern und mit der eGK synchronisieren. Wel- Arzt stellt das eRezept in seinem Praxissystem
che Daten grundsätzlich in einer ePA abgelegt aus und übermittelt es über die TI an den
werden können, legt das PDSG fest (siehe Beteiligten zur Verfügung stehen, sofern der eRezept-Server und die eRezept-App auf dem
Kasten Seite 14). Patient sie dazu berechtigt hat. Smartphone des Versicherten. Dieser kann das
Für jede initiale Befüllung erhält der durch- Besonderes Augenmerk legt der Gesetzge- eRezept dann mittels Funktionen in der App
führende Arzt eine einmalige Sondervergütung ber auf einen wichtigen Datenschutzaspekt: in der Apotheke oder beim Onlineversand ein-
von 10 Euro. Allerdings wird diese Vergütung das Zugriffsrechtemanagement. In der ersten lösen. Für jene Patienten, die kein Smartphone
nur ein einziges Mal pro Versicherten bezahlt. Umsetzungsstufe (2021) können Versicherte besitzen oder nicht bedienen können, hat der
Für die nachfolgenden Aktualisierungen der lediglich festlegen, welche beteiligten Personen Gesetzgeber eine papiergebundene Lösung
ePA sollen Ärzte ebenfalls eine Vergütung er- auf die in der ePA gespeicherten Daten zugrei- parat: Der Arzt erstellt das eRezept und druckt
halten. Die Höhe dieser Vergütung werden KBV fen dürfen. Der Patient kann hierfür einen dem Versicherten einen 2D-Barcode aus, den
und Kassen noch vereinbaren. Zeitraum festlegen. der Versicherte in der Apotheke vorzeigt. Das
Die ePA soll einrichtungs- und sektoren- In der ersten Umsetzungsstufe können alle eigentliche eRezept gelangt unbenommen davon
übergreifend allen am Behandlungsprozess an der Behandlung Beteiligten alle in der ePA von der Arztpraxis über die TI in die Apotheke.
12 x.press 20.4