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ELEKTRONISCHE PATIENTENAKTE                                        KOLUMNE        DIERKS‘ ANTWORT
        Ärzte und Krankenkassen haben sich geeinigt
                                                                             Die Datenschutz-Grund-
        Ärzteschaft und gesetzliche Krankenkas-  wortlich und legt die Standards und   verordnung führt in
                                                                             Krankenhäusern zu einem
        sen haben sich mit der Politik auf eine  Schnittstellen der ePA fest. Die Kranken-
                                                                             Mehraufwand, wenn der
        einheitliche elektronische Patientenakte  kassen kümmern sich um die Aktenstruk-
                                                                             Patient die Herausgabe
        (ePA) verständigt. GKV-Versicherte sollen  tur und die nicht medizinischen Inhalte
                                                                             seiner Daten verlangt.
        diese standardisierte ePA ihr          der ePA. Und die KBV legt die
        Leben lang nutzen und ihre             technischen und semantischen
        eigenen Gesundheitsdaten un-  Drei feste   Standards für die medizini-  Î ÎMüssen Krankenhäuser   PROF. DR. DR.
                                   Bereiche                                                         ist Rechtsanwalt und
        abhängig vom Arzt verwalten            schen Daten fest. Diese Stan-  nach der DSGVO auf Verlan-  CHRISTIAN DIERKS
        können. Der Versicherte behält         dards sollen den Datenaus-    gen dem Patienten alle ihn   Facharzt für Allge-   Abb.: Prof. Dr. Dr. Christian Dierks
        die Hoheit über die Daten in           tausch mit den Ärzten sicher-  betreffende Daten in inter-   meinmedizin. Vorwie-
                                                                                                    gend berät er mit sei-
        seiner Akte und entscheidet, wer darauf  stellen. Die ePA wird in drei Bereiche   operablem Format herausge-  ner Kanzlei Leistungs-
        zugreifen darf. Die von einigen Kranken-  unterteilt: 1. ein Bereich für medizinische   ben?   erbringer im Gesund-
                                                                                                    heitswesen. Ein
        kassen angebotenen elektronischen Ge-  Daten der Ärzte. 2. ein Bereich für Infor-           Schwerpunkt liegt da-
        sundheitsakten sollen übergangsweise  mationen der Krankenkassen. 3. ein Be-  Die Herausforderung besteht   bei in den Rechtsfra-
        fortgeführt werden. Vereinbart wurde  reich, in dem Patienten ihre eigenen Da-  in der Bereitstellung in einem   gen von Teleme dizin
                                                                                                    und E-Health.
        auch die Aufgabenteilung. Die gematik ist  ten, beispielsweise von  Wearables, hin-  „strukturierten, gängigen
        für die technische Infrastruktur verant-  terlegen können.<   C KBV.DE  und maschinenlesbaren For-
                                                                             mat“, die damit über den BGB-Anspruch hinaus-
                                                                             geht. Das ist bei unterschiedlichen Systemen in-
        RAUCHERENTWÖHNUNG                                                    nerhalb eines Hauses eine zeitintensive Aufgabe.
        VR-Brille statt Kippe                                                Es lohnt sich genaues Hinschauen: Art. 20 gilt nur
                                                                                für Daten, die von der betroffenen Person be-
        Wissenschaftler der Universität Siegen  auf den Patienten. Dieser taucht mit der   reitgestellt wurden. Die Art.
        entwickeln im Verbundprojekt ANTARES  VR-Brille in eine virtuelle Welt ein,   ZAHL DES   29-Gruppe hatte in einem Wor-
        („Breitenwirksame Substanzabhängig-  die ihm verschiedene Gegenstän-                king Paper einen weiten de-
                                                                       QUARTALS              finitorischen Ansatz ver-
        keitstherapie in der digitalen Gesellschaft  de anzeigt. Ein Teil der Objekte
        mittels Virtual-Reality-basierten Syste-  hat einen Bezug zum Rauchen                 treten, der sich meines
        men“) eine Virtual-Reality-Anwendung,  (zum  Beispiel Feuerzeug,   34                  Erachtens aber nicht auf
        die Raucher dabei unterstützen soll, ihre  Aschenbecher oder Zigaret-                  alle durch Untersu-
        Nikotinsucht zu überwinden. Dazu ver-  tenpackung), der andere Teil                    chung und Analysen
        wenden sie den aus der psychotherapeu-  (zum Beispiel Zahnbürste                       entstandenen Daten be-
        tischen Forschung bekannten Ansatz  oder Blume) hat nichts mit                        ziehen kann. Außerdem
                                                                     Mrd. Euro ließen sich jährlich
        „Approach-Avoidance-Task“, der bislang  dem Rauchen zu tun. Die Aufga-  durch den Einsatz digitaler    ist die Vorschrift be-
        nur als einfache Anwendung für Desk-  be des Patienten besteht darin,   Technologien einsparen.  schränkt auf Daten, die zur
                                                                         Quelle: McKinsey 2018
        top-Computer verfügbar war. Von der  mithilfe eines Joysticks die Rau-            Erfüllung eines Vertrages oder
        VR-Anwendung versprechen sich die Wis-  cherobjekte von sich wegzuschieben und   aufgrund einer Einwilligung erho-
                                                                                  ben wurden. Sie zielt damit insbesondere
        senschaftler eine noch stärkere Wirkung  zu verkleinern und die anderen Gegen-  auf die sozialen Medien, die den Bürger nicht
                                                Abb.: Uni Siegen  hen und zu vergrößern. Mit   durch Zurückbehaltung von Daten an sich binden
                                                 stände zu sich heranzuzie-
                                                                             sollen. Daten, die zur Erfüllung eines Behand-
                                                 dem Verfahren wollen die
                                                 Forscher die Raucher auf der   lungsvertrages verarbeitet werden, sind von der
                                                 emotionalen Ebene anspre-   Vorschrift jedoch ausdrücklich nicht benannt.
                                                 chen. Sie sollen lernen, den   Auch hier wird deutlich, dass der in Deutschland
                                                 Impuls, zur Zigarette zu grei-  verfolgte Ansatz, die Einwilligung als „edelste“
                                                 fen, zu kontrollieren. Her-  Grundlage einer Datenverarbeitung anzusehen, in
                                                 kömmliche Raucherentwöh-    der Praxis Nachteile mit sich bringt. Für die Häu-
                                                 nungsprogramme versu-       ser ist es daher vorteilhaft, die Datenverarbeitung
                                                 chen, den Nikotinsüchtigen   auf die Erfüllung des Behandlungsvertrages und
                                                 auf rationaler Ebene zu errei-  nicht auf eine Einwilligung des Patienten zu stüt-
                                                 chen und mit Argumenten zu   zen. Darauf sollte beim Update der Patientenver-
                                                 überzeugen. Die VR-Technik   träge geachtet werden.<
                                                 soll dies ergänzen.<
         HILFSMITTEL ZUM ABGEWÖHNEN: VR-Brille und Joystick      C ANTARES.FOKOS.DE

                                                                                                             x.press 19.1   05
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