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Infografik




        So einfach wie eine E-Mail





        Elektronische Arztbriefe werden künftig nur noch vergütet, wenn sie über KIM
        (Kommunikation im Medizinwesen), den Kommunikationsdienst der Telematikinfrastruktur,
        versendet und empfangen werden. Hierfür müssen die Praxen einige Vorkehrungen treffen.

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                     Vorbereitung

                 Um elektronische Arztbriefe über KIM
               versenden und empfangen zu können, müs-
             sen Arztpraxen einen Vertrag mit einem Anbieter
            des KIM-Fachdienstes abschließen. Außerdem benö-
            tigen sie einen elektronischen Heilberufsausweis der
           zweiten Generation (eHBA-G2), mit dem sie die Arztbrie-
            fe elektronisch signieren können. Ärzte beziehen den
            eHBA-G2 über einen „Vertrauensdiensteanbieter“ wie
             zum Beispiel Bundesdruckerei, medisign, SHC oder
              T-Systems. Weiterhin benötigt die Praxis ein
                Update des Konnektors (PTV 3) sowie
                  das KIM- und eArztbrief-Modul
                      der Praxissoftware.

               KIM




                                e-Arzt-
                               brief



                                                    Finanzierung
                              2           dem abgebildeten QR-Code hinterlegt:
                                               Alle aktuellen Informationen zur
                                             Finanzierungsvereinbarung zwischen
                                           KBV und GKV-Spitzenverband sind hinter



















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