Page 4 - xpress_Ausgabe 19.2
P. 4

Kompaktompakt
        K



                                                                                  GESUNDHEITSDATEN
                                                                                  Grenzüberschreitender
                                                                                  Zugang


                                                                                  Die EU-Kommission hat Empfehlungen
                                                                                  für elektronische Patientenakten vorge-
                                                                                  legt, „die den grenzüberschreitenden
                                                                                  Zugang in sicherer Weise und in voller
                                                                                  Übereinstimmung mit der Daten-
                                                                                  schutz-Grundverordnung erleichtern
                                                                                  werden.“ Damit sollen Patienten in der
                                                                                  gesamten EU einen sicheren und vollstän-
                                                                            Abb.: Fraunhofer IBMT, Bernd Müller  heitsdaten erhalten. Die EU-Kommission
                                                                                  digen Onlinezugang zu ihren Gesund-

                                                                                  verspricht sich dadurch eine bessere Be-
                                                                                  handlung sowie die Vermeidung von Dop-
                                                                                  peluntersuchungen. Nach der Empfehlung
                                                                                  der EU-Kommission sollten die Akten
                                                                                  bürgerzentriert und maschinenlesbar
        WEARABLES                                                                 sein. Der sichere Zugang zu den Akten soll
        Brille statt Pflaster                                                     mittels einer nationalen elektronischen
                                                                                  ID (eID) erfolgen. Kraft EU-Verordnung
        Forscher entwickeln eine Hightech-Brille für Kinder mit Schwachsichtigkeit. Die Brille ersetzt das
        Pflaster, welches bei der herkömmlichen Therapie das gute Auge abdeckt. Oft scheitert der Therapie-
        erfolg, weil die Kinder das Pflaster ablehnen. Die „Shutterbrille“ soll einmal wie eine normale Brille
        aussehen. Ihre Brillengläser bestehen aus Flüssigkristallen (LCD), die sich gezielt elektronisch ein-
                                                                                                                   Abb.: iStockphoto.com © VanReeel
        und ausschalten lassen. So lässt sich die Abdeckung je nach Situation steuern. Sensoren im Brillen-
        bügel erkennen, ob die Brille korrekt sitzt oder das Kind gerade Sport macht. Dann wird die Verdun-
        kelung aus Sicherheitsgründen ausgeschaltet. Die im Brillenbügel gespeicherten Daten stehen den
        Eltern und dem Arzt über eine App zur Verfügung.<    C TECHNIK-ZUM-MENSCHEN-BRINGEN.DE/PROJEKTE/INSIST




        DIGITALE VERSORGUNGSANGEBOTE
        Schneller in die Regelversorgung


        Acht Industrieverbände, darunter der Bundes-  Versorgungsangebote entwickelt werden. Ge-  910/2014 sind die EU-Mitgliedsstaaten
        verband Gesundheits-IT – bvitg und der Digi-  fordert wird auch, dass Anbieter von digitalen   künftig verpflichtet, die eIDs anderer
        talverband Bitkom, fordern, digitale Versor-  Versorgungsangeboten mit verbindlichen Be-  Mitgliedsstaaten ab einem bestimmten
        gungsangebote schneller in die Regelversor-  ratungsangeboten über Zugangsoptionen in   Sicherheitsniveau gegenseitig anzuerken-
        gung zu bringen. Die Verbände versprechen  das Erstattungssystem informieren. Erforder-  nen. Dadurch soll ein EU-weiter sicherer
        sich dadurch einen höheren Pati-            lich sei nach Auffassung der Ver-  Zugang zu Onlinediensten wie der elekt-
                                     Forderung
        entennutzen und verbesserte Be-             bände eine Vergütungssystema-  ronischen Patientenakte ermöglicht wer-
        handlungsprozesse. Derzeit sind             tik, um die digitalen Versorgungs-  den. Einzelne Mitgliedsstaaten wie Finn-
        digitale Versorgungsangebote in   nach einer   angebote sektorenübergreifend   land, Estland, Luxemburg und Tschechien
                                    Vergütungs-
        Deutschland nur unzureichend in             abbilden zu können. Weiterhin   haben bereits damit begonnen, Teile der
        den Vergütungssystemen abgebil-  systematik  sollten rechtliche Vorschriften für   elektronischen Patientenakten grenz-
        det. In einem branchenübergrei-             die Nutzung digitaler Versor-  überschreitend zugänglich und aus-
        fenden Diskussionspapier unter-             gungsangebote bundesweit ein-  tauschbar zu machen.  Die EU-Kommissi-
        breiten die Verbände jetzt Vorschläge, wie  heitlich an die Versorgungsrealität angepasst   on hat außerdem Empfehlungen für tech-
        digitale Angebote schneller in die Versorgung  werden. Die acht Verbände fordern bereits seit   nische und semantische Standards in den
        gebracht werden können. Damit sollen alle  dem vergangenen Jahr gemeinsam die Ent-  Bereichen Verordnung, Kurzakten, Labor-
        Versicherten den gleichen Zugang zu digitalen  wicklung eines nationalen E-Health-Zielbilds   berichte, Bildgebung, ärztlicher Befund
        Innovationen erhalten. So sollen zum Beispiel  und eine daraus abgeleitete E-Health-Strategie   sowie Krankenhausentlassbericht veröf-
        adäquate Bewertungsverfahren für digitale  für Deutschland.<    C  BVITG.DE   C BITKOM.ORG  fentlicht.<    C EC.EUROPA.EU

    04   x.press 19.2
   1   2   3   4   5   6   7   8   9