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Kompaktompakt
K
VIDEOSPRECHSTUNDE
Verordnungen jetzt
erlaubt
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)
hat den Leistungsumfang der Video-
sprechstunde erweitert. Bislang durften
Ä� rztinnen und Ä� rzte nur die Ärbeitsunfä-
higkeit aus der Ferne feststellen. In der
Zukunft ist es den Medizinerinnen und
Medizinern auch erlaubt, Heilmittel wie
Physiotherapie, Ergotherapie oder Logo-
pädie sowie häusliche Krankenpflege und
Leistungen zur medizinischen Rehabilita-
tion zu verordnen. Allerdings muss der
Abb.: FH Münster/Jana Bade Ärzt oder die Ä� rztin die medizinische Vo-
raussetzung für die verordnungsrelevan-
VIRTUELLE REALITÄT
Trainingsplattform für Medizinstudierende
Im Verbundprojekt „medical tr.AI.ning“ entsteht zurzeit eine Trainingsplattform für Virtual Reality
(VR), die in das Medizinstudium integriert werden soll. Angehende Ärztinnen und Ärzte sollen da-
mit realitätsnah üben, Therapieentscheidungen zu treffen. Die Studierenden bekommen die je-
weilige Behandlungssituation in einer VR-Brille dargestellt. Neuartig dabei ist, dass die Benutze-
rinnen und Benutzer sowie die Lehrkräfte die individuellen Szenarien selbst konfigurieren kön- Abb.: istockphoto © Irina_Strelnikova
nen. Die Krankheitsbilder, beispielsweise aus dem Bereich Dermatologie, erzeugt eine künstliche
Intelligenz.< C MEDICAL-TRAINING-PROJECT.DE
te Diagnose bereits vor der Videosprech-
stunde durch eine unmittelbare persönli-
PRAXISBAROMETER DIGITALISIERUNG 2022 che Untersuchung festgestellt haben. In
Neues zum Stand der Digitalisierung der Videosprechstunde muss er oder sie
sicher beurteilen können, ob die medizi-
Die deutschen Arztpraxen arbeiten überwie- knapp 75 Prozent der psychotherapeutischen nischen Voraussetzungen für einen Leis-
gend und zunehmend digital. Zu diesem Er- Praxen und 19 Prozent der ärztlichen Praxen tungsanspruch zum Zeitpunkt der Unter-
gebnis kommt das IGES Institut, das im Auf- an. Bei der Online-Terminvergabe ergibt sich suchung noch gegeben sind. Falls Zweifel
trag der Kassenärztlichen Bundesvereini- ein gemischtes Bild: 30 Prozent der allgemein daran bestehen, ist eine erneute körper-
gung (KBV) fast 2 500 vertragsärztliche und fachärztlichen und interdisziplinären Pra liche Untersuchung erforderlich. Eine
-psychotherapeutische Praxen repräsentativ xen bieten die Online-Terminvergabe an, die Erstverordnung von Heilmitteln oder
befragt hat. Der Anteil der Arzt- in 43 Prozent aller Praxen noch häuslicher Krankenpflege ist per Vi-
praxen, die ihre Patientendoku- Trend zum nicht einmal von jedem zehnten deosprechstunde nicht möglich. Die Ver-
mentation digitalisiert haben, Patienten oder jeder zehnten Pa- ordnung von Leistungen zur medizini-
digitalen
liegt mittlerweile bei über 80 Pro- tientin genutzt wird. Die Anwen- schen Rehabilitation sind dagegen er-
zent; in den Vorjahren lag dieser Arztbrief dungen der Telematikinfrastruk- laubt, da sie ohnehin nur einmalig erfol-
Wert noch bei 73 Prozent. Vor al- tur (TI) werden unterschiedlich gen. Sind dem Ärzt oder der Ä� rztin alle
lem Praxen mit einem hohen Pati- verwendet: 98 Prozent der haus- verordnungsrelevanten Informationen
entenaufkommen setzen auf digitale Patien- ärztlichen Praxen sind an die TI angeschlos- bekannt, darf er oder sie Folgeverordnun-
tendokumentation. Es gibt einen Trend zum sen. Davon nutzen 86 Prozent die elektroni- gen per Videosprechstunde und aus-
elektronischen Arztbrief, den knapp die Hälf- sche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nahmsweise auch telefonisch ausstellen.
te aller Hausarztpraxen digital empfängt. Im (eAU), 39 Prozent den elektronischen Medi- Die Richtlinienänderung des G-BA tritt
Vorjahr lag dieser Wert noch deutlich unter kationsplan (eMP) und 23 Prozent das Not- voraussichtlich ab Oktober 2023 in Kraft.<
20 Prozent. Videosprechstunden bieten falldatenmanagement (NFDM).< C KBV.DE C G-BA.DE
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