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Kompaktompakt
        K



                                                                                  VIDEOSPRECHSTUNDE
                                                                                  Verordnungen jetzt
                                                                                  erlaubt


                                                                                  Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)
                                                                                  hat den Leistungsumfang der Video-
                                                                                  sprechstunde erweitert. Bislang durften
                                                                                  Ä� rztinnen und Ä� rzte nur die Ärbeitsunfä-
                                                                                  higkeit aus der Ferne feststellen. In der
                                                                                  Zukunft ist es den Medizinerinnen und
                                                                                  Medizinern auch erlaubt, Heilmittel wie
                                                                                  Physiotherapie, Ergotherapie oder Logo-
                                                                                  pädie sowie häusliche Krankenpflege und
                                                                                  Leistungen zur medizinischen Rehabilita-
                                                                                  tion zu verordnen. Allerdings muss der
                                                                            Abb.: FH Münster/Jana Bade  Ärzt oder die Ä� rztin die medizinische Vo-
                                                                                  raussetzung für die verordnungsrelevan-




        VIRTUELLE REALITÄT
        Trainingsplattform für Medizinstudierende

        Im Verbundprojekt „medical tr.AI.ning“ entsteht zurzeit eine Trainingsplattform für Virtual Reality
        (VR), die in das Medizinstudium integriert werden soll. Angehende Ärztinnen und Ärzte sollen da-
        mit realitätsnah üben, Therapieentscheidungen zu treffen. Die Studierenden bekommen die je-
        weilige Behandlungssituation in einer VR-Brille dargestellt. Neuartig dabei ist, dass die Benutze-
        rinnen und Benutzer sowie die Lehrkräfte die individuellen Szenarien selbst konfigurieren kön-             Abb.: istockphoto © Irina_Strelnikova
        nen. Die Krankheitsbilder, beispielsweise aus dem Bereich Dermatologie, erzeugt eine künstliche
        Intelligenz.<                                  C MEDICAL-TRAINING-PROJECT.DE
                                                                                  te Diagnose bereits vor der Videosprech-
                                                                                  stunde durch eine unmittelbare persönli-
        PRAXISBAROMETER DIGITALISIERUNG 2022                                      che Untersuchung festgestellt haben. In
        Neues zum Stand der Digitalisierung                                       der Videosprechstunde muss er oder sie
                                                                                  sicher beurteilen können, ob die medizi-
        Die deutschen Arztpraxen arbeiten überwie-  knapp 75 Prozent der psychotherapeutischen   nischen Voraussetzungen für einen Leis-
        gend und zunehmend digital. Zu diesem Er-  Praxen und 19 Prozent der ärztlichen Praxen   tungsanspruch zum Zeitpunkt der Unter-
        gebnis kommt das IGES Institut, das im Auf-  an. Bei der Online-Terminvergabe ergibt sich   suchung noch gegeben sind. Falls Zweifel
        trag der Kassenärztlichen Bundesvereini-  ein gemischtes Bild: 30 Prozent der allgemein   daran bestehen, ist eine erneute körper-
        gung (KBV) fast 2 500 vertragsärztliche und  fachärztlichen und interdisziplinären Pra   liche Untersuchung erforderlich. Eine
        -psychotherapeutische Praxen repräsentativ  xen bieten die Online-Terminvergabe an, die   Erstverordnung von Heilmitteln oder
        befragt hat. Der Anteil der Arzt-          in 43 Prozent aller Praxen noch   häuslicher  Krankenpflege  ist  per  Vi-
        praxen, die ihre Patientendoku-  Trend zum    nicht einmal von jedem zehnten   deosprechstunde nicht möglich. Die Ver-
        mentation digitalisiert haben,             Patienten oder jeder zehnten Pa-  ordnung von Leistungen zur medizini-
                                     digitalen
        liegt mittlerweile bei über 80 Pro-        tientin genutzt wird. Die Anwen-  schen Rehabilitation sind dagegen er-
        zent; in den Vorjahren lag dieser   Arztbrief  dungen der Telematikinfrastruk-  laubt, da sie ohnehin nur einmalig erfol-
        Wert noch bei 73 Prozent. Vor al-          tur (TI) werden  unterschiedlich   gen. Sind dem Ärzt oder der Ä� rztin alle
        lem Praxen mit einem hohen Pati-           verwendet: 98 Prozent der haus-   verordnungsrelevanten Informationen
        entenaufkommen setzen auf digitale Patien-  ärztlichen Praxen sind an die TI angeschlos-  bekannt, darf er oder sie Folgeverordnun-
        tendokumentation. Es gibt einen Trend zum  sen. Davon nutzen 86 Prozent die elektroni-  gen per Videosprechstunde und aus-
        elektronischen Arztbrief, den knapp die Hälf-  sche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung   nahmsweise auch telefonisch ausstellen.
        te aller Hausarztpraxen digital empfängt. Im  (eAU), 39 Prozent den elektronischen Medi-  Die Richtlinienänderung des G-BA tritt
        Vorjahr lag dieser Wert noch deutlich unter  kationsplan (eMP) und 23 Prozent das Not-  voraussichtlich ab Oktober 2023 in Kraft.<
        20  Prozent.  Videosprechstunden  bieten  falldatenmanagement (NFDM).<       C KBV.DE              C G-BA.DE

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