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TITEL





                              NEUSTART DER ELEKTRONISCHEN PATIENTENAKTE
                              Auf die Plätze.





                              Fertig. ePA!






                              Nach eAU und eRezept steht das Jahr 2024 bei der Praxis-IT ganz im
                              Zeichen der Vorbereitungen auf die elektronische Patientenakte (ePA).
                              Manche sehen die ePA schon als neues iPhone. Unstrittig ist: Sie bietet
                              große Chancen.




                                                                         einzuführen. Diese Quote gilt deswegen als erreichbar, weil sich
                                                                         künftig niemand mehr aktiv anmelden muss. Das Stichwort lautet
                                                                         „Opt-out-ePA“. Dr. Susanne Ozegowski, Leiterin der Abteilung 5
                                                                         „Digitalisierung und Innovation“ im Bundesministerium für Ge-
                                                                         sundheit (BMG), spricht lieber von „ePA für alle“. Beide Begriffe
                                                                         bezeichnen eine ePA, die für alle GKV-Versicherten automatisch
                                                                         angelegt wird. Diese kann dann sofort von den medizinischen Ein-
                                                                         richtungen ohne PIN-Eingabe durch Patient oder Patientin genutzt
                                                                         werden – sofern die Versicherten dem nicht aktiv widersprochen
                                                                         haben („Opt-out“). Seitens der medizinischen Einrichtungen wird
                                                                         es außerdem eine Pflicht zur Befüllung geben. Bestimmte Daten
                                                                         müssen künftig über die ePA zur Verfügung gestellt werden. Be-
                                                                         gonnen wird mit den Medikationsdaten. Laborbefunde, Arztbrie-
                              m Ende des Jahres 2023 war es so weit: In der letzten Sitzungswo-  fe und andere Dokumente und Datensätze sollen folgen.
                              che verabschiedete der Deutsche Bundestag das Digital-Gesetz
                              (DigiG) und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG). Das   Die Alpen-ePAs
                              Magazin x.press hat in vergangenen Ausgaben über beide Geset-  Deutschland ist in Sachen ePA ein Nachzügler. Wenn 2025 die neue
                              ze bereits ausführlich berichtet. Herzstück des DigiG und zumin-  ePA eingeführt wird, wird bereits über zwei Jahrzehnte darüber
                              dest wichtiger Teilaspekt des GDNG ist die neue elektronische Pati-  diskutiert worden sein. Dass es auch schneller gehen kann, zeigt
                              entenakte, die ePA. Sie soll die bisherige ePA ablösen, der kein gro-  das kleine Liechtenstein. Dort wurde eine nationale elektronische
                              ßer Erfolg beschieden war: Bis Silvester 2023 hatten diese weniger   Patientenakte mit Opt-out – das elektronische Gesundheitsdos-
                              als eine Million Bundesbürgerinnen und Bundesbürger angelegt.  sier (eGD) – in Weltrekordzeit eingeführt. Es gab im Jahr 2021
                                                                         ein „schlankes“ Gesetz, auf das unmittelbar eine Ausschreibung
                              Von der alten zur neuen ePA                folgte. Im Januar 2023 ging das Liechtensteiner eGD an den Start.
                              Die „alte ePA“ hat zwei Hauptprobleme: Patientinnen und Pati-  Schon sehr viel länger in Sachen ePA unterwegs ist Österreich.
                              enten müssen sich aktiv dafür anmelden. Und es gibt weder Ver-  Dort wurde eine Opt-out-ePA mit Verpflichtung zur Befüllung –
                              pflichtungen noch Anreize für medizinische Einrichtungen, ver-  unter dem Namen elektronische Gesundheitsakte oder „ELGA“ –
                              sorgungsrelevante Dokumente einzustellen. Entsprechend ist die   schon im Dezember 2015 eingeführt. Sämtliche öffentlichen Kran-
                              ePA in der Versorgung bisher praktisch nicht angekommen. Viel   kenhäuser, 97 Prozent der Apotheken und 85 Prozent der Kassen-
                              zu gering ist heute die Wahrscheinlichkeit, dass ein Patient oder   ärzte sind angebunden. „Aktuell sind im ELGA-System rund 80
                              eine Patientin im Wartezimmer sowohl über eine ePA verfügt als   Millionen Befunde, rund 150 Millionen Arzneimittelabgaben und
                              auch dort relevante Inhalte gespeichert sind. Der Aufwand, sich   rund 28 Millionen Impfungen dokumentiert“, sagt Dr. Stefan

                              mit der ePA zu befassen, lohnt sich für Ärztinnen und Ärzte der-    Sabutsch, Geschäftsführer der Betreiberfirma  ELGA GmbH. Die
                              zeit schlicht nicht.                       Akzeptanz in der Bevölkerung ist hoch: Nur etwa drei Prozent der
                                 Das soll anders werden. Geplant ist, die „neue ePA“ im Jahr   Österreicher machen derzeit von ihrem Opt-out-Recht
                              2025 für – so Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach – min-  Gebrauch, Tendenz fallend. In Liechtenstein sind es etwas mehr,
                              destens 80 Prozent aller gesetzlich krankenversicherten Menschen   rund sieben Prozent.


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