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Kompaktompakt
K
STUDIE
Der Patient der Zukunft
Die vierte „Future of health“-Studie der
Unternehmensberatung Roland Berger
Abb.: Interprofessionelles Studienzentrum für Bewegungsforschung (SZB) befragt. Da den Patientinnen und Patien-
befasst sich mit den „Patienten der Zu-
kunft“. Weltweit hat das Unternehmen
knapp 2 500 Menschen aus 19 Ländern
ten in der Zukunft neue Behandlungsop-
tionen zur Verfügung stehen, wurden die
Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach
ihrer Offenheit gegenüber digitalen Ge-
sundheitsangeboten gefragt. Dabei zeigte
sich, dass ältere (und zumeist weniger ge-
neuen Angebote skeptischer sehen und
eine herkömmliche Behandlung favorisie-
KÜNSTLICHE INTELLIGENZ sunde) Patientinnen und Patienten die
ren. Die jüngere (und in der Regel gesün-
Personalisierte Diagnose bei Rückenproblemen dere) Generation hingegen ist wesentlich
aufgeschlossener gegenüber digitalen Ge-
Viele Menschen in Deutschland haben Rückenprobleme. Präventionsprogramme wie etwa Rü-
ckengymnastik oder Entspannungsübungen zeigen oft nicht die erwünschte Wirkung, weil die Ur-
sache der Schmerzen nicht definiert ist. Ein interdisziplinäres Forscherteam der TU Kaiserslautern,
der Universitätsmedizin Mainz sowie weiterer Projektpartner hat ein neues Verfahren vorgestellt:
Hierbei wird mit einem Projektor ein Lichtgitter auf den Rücken eines Patienten projiziert. Mittels
künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen erfolgt dann eine Berechnung des individuellen Abb.: Adobestockphoto © kirasolly
Modells der Wirbelsäule. Das Ziel: Die an einer Therapie beteiligten Ärztinnen und Ärzte sowie
Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sollen Bewegungsdaten ihrer Patientinnen und Pati-
enten auf die Plattform hochladen und erhalten über die künstliche Intelligenz eine Einschätzung
des Krankheitsbildes. Mit jedem Datensatz lernt das System selbstständig hinzu.< C UNI-KL.DE
sundheitsangeboten. Einen weiteren Un-
terschied fanden die Studienautoren auch
DIGITALE GESUNDHEITSANWENDUNGEN zwischen industrialisierten und weniger
Verschärfte Datenschutzanforderungen industrialisierten Ländern: Die größten
Vorbehalte, ihre Daten zu teilen, hatten
Seit zwei Jahren können Ä� rztinnen und Ä� rz- erhalten sie nur, wenn sie anhand von Prüf- Befragte in der Schweiz, Japan und Frank-
te sowie Psychotherapeutinnen und Psycho- kriterien nachweisen können, dass ihre An- reich. Menschen aus Südafrika, den Verei-
therapeuten digitale Gesundheitsanwen- wendung datenschutzkonform ist. Die Prü- nigten Arabischen Emiraten, China, Katar
dungen (DiGA) verordnen, die im DiGA-Ver- fung nimmt eine akkreditierte Stelle vor. Bei und Mexiko waren eher bereit, ihre Daten
zeichnis des Bundesinstituts für Arzneimit- der Festlegung der neuen Prüfkriterien wa- weiterzugeben. Noch deutlicher treten die
tel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet ren der Bundesbeauftragte für den Daten- Unterschiede zutage, wenn es um teleme-
sind. Zu den Prüfkriterien des schutz und die Informationsfrei- dizinische Leistungen geht, die nicht vom
BfArM vor der Aufnahme in das DiGA mit heit (BfDI) und das Bundesamt Hausarzt, sondern von einem IT-Giganten
Register gehört auch der Daten- für Sicherheit in der Informati- wie Apple oder Google erbracht werden.
Datenschutz-
schutz. Durch die 1. DiGÄVÄ� ndV onstechnik (BSI) eingebunden. Fast die Hälfte der Deutschen würde die-
(Erste Verordnung zur Ä� nderung zertifikat Das BfArM zählt nach eigenen sen Service nur nutzen, wenn er kostenlos
der Digitale Gesundheitsanwen- Angaben zu den ersten Behörden wäre, ein knappes Drittel lehnt die Weiter-
dungen-Verordnung) sowie einer in der Europäischen Union, die gabe der Gesundheitsdaten an ein Tech-
Ä� nderung des § 139e SGB V (Fünftes Sozial- ein solches Datenschutzzertifikat entwickelt unternehmen generell ab. Dem gegenüber
gesetzbuch) wurden die Anforderungen an haben. Im Rahmen der EU-Harmonisierung stehen Chinesen und Brasilianer, die zu
den Datenschutz verschärft. Künftig müssen können sich die Prüfkriterien aber noch än- 47 Prozent beziehungsweise 37 Prozent
Anbieter vor der Aufnahme ihrer App in das dern. Die strengeren Prüfkriterien sollen sogar bereit wären, für die regelmäßige
DiGA-Verzeichnis dem BfArM ein Daten- auch bei den digitalen Pflegeanwendungen Nutzung eines solchen Angebots zu be-
schutzzertifikat vorlegen. Dieses Zertifikat (DiPA) verwendet werden.< C BFARM.DE zahlen.< C ROLANDBERGER.COM
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