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Infografik
Das eRezept kommt
Das eRezept soll in diesem Jahr verpflichtend eingeführt werden. Am Prozess der Verordnung
ändert sich für die Arztpraxis vergleichsweise wenig. Für Patientinnen und Patienten hingegen
bringt das eRezept Erleichterungen.
Voraussetzungen Verordnung
Das eRezept ist ein Fachdienst der Telematikinfrastruktur (TI). Zur Nutzung der Kom- Der Arzt oder die Ärztin erstellt ein eRezept
fortsignatur (siehe Verordnung) sind das neueste Konnektor-Update sowie die neu- genauso wie bisher das Muster 16 mit dem
este Version des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA G2) erforderlich. Die Verordnungsmodul der Praxissoftware. Anstatt
Praxissoftware benötigt das eRezept-Modul. Für den Rezeptdruck ist ein handelsüb- zu unterschreiben, signiert er das eRezept mit
licher Laser- oder Tintenstrahldrucker mit Normalpapier und einer Druckauflösung seiner qualifizierten elektronischen Signatur.
von 300 dpi erforderlich. Hierfür steckt er seinen eHBA in ein Karten-
lesegerät und gibt seine PIN ein. Wenn er die
sogenannte Komfort-signatur verwendet, kann
er mit einer einzigen PIN-Eingabe innerhalb
von 24 Stunden bis zu 250 Verordnungen sig-
nieren. Das signierte eRezept wird automatisch
und verschlüsselt an einen Server der gematik
übertragen.
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