Page 22 - xpress_Ausgabe 20.2
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Thema




        INFO    DAS eREZEPT KOMMT

          NEUE REGELUNG. Schon im Sommer 2019 hatte das Gesetz für mehr Sicher-  explizit aus, dass es weitere eRezept-Plattformen geben kann. Diese müs-
          heit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) die gematik verpflichtet, bis zum   sen die Telematikinfrastruktur nutzen, sobald die erforderlichen Dienste
          30. Juni 2020 den technischen Rahmen für ein deutsches eRezept festzule-  und Komponenten flächendeckend zur Verfügung stehen. § 31 SGB V be-
          gen. Der PDSG-Entwurf ergänzt jetzt, dass die gematik bis zum 30. Juni   sagt zudem, dass Vertragsärzte oder Krankenkassen Verordnungen weder
          2021 zusätzlich die Spezifikation für ein elektronisches BtM-Rezept zu er-  bestimmten Apotheken zuweisen noch Versicherte beeinflussen dürfen:
          stellen hat. Außerdem werden Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)   Die Apothekenfreiheit soll gewahrt bleiben.
          und GKV-Spitzenverband verpflichtet, sich innerhalb von neun Monaten   Im Januar 2020 hat die gematik auch erstmals präzisiert, wie sie sich
          nach Inkrafttreten des PDSG auf die Inhalte eines elektronischen Grünen   das eRezept in Deutschland technisch vorstellt. Der Vorschlag steht aller-
          Rezepts zu einigen, damit auch nicht verschreibungspflichtige Medikamen-  dings noch unter dem Vorbehalt entsprechender Regelungen im Bundes-
          te digital verordnet werden können.                 mantelvertrag – Ärzte. Der gematik-Vorschlag sieht vor, dass Ärzte mit-
            Ergänzend weist der neu geschaffene § 360 SGB V der gematik etwas   tels ihrer Praxis-IT einen 2D-Barcode erzeugen, der eine Art Wegweiser
          überraschend die Aufgabe zu, selbst eine App zu entwickeln und zur Verfü-  zu dem dazugehörigen eRezept ist, das in der Telematikinfrastruktur ge-
          gung zu stellen, die den Versicherten Zugriff auf eRezepte gibt. Das ist jene   speichert wird. Patienten können dann wählen, ob sie den 2D-Barcode
          neutrale, einheitliche Rezeptplattform, die unter anderem die Apotheker   ausgedruckt einer Apotheke ihrer Wahl geben oder eine eRezept-App
          mit Nachdruck gefordert hatten. Der PDSG-Entwurf schließt allerdings nicht   nutzen wollen.<



        Rechtemanagement kommt schrittweise   Ab dem 1. Januar 2022 soll dann das detail-  deutlich, welche medizinischen Berufsgruppen
        Ein großer Schwerpunkt des PDSG ist die elek-  lierte Zugriffs- und Rechtemanagement grei-  bezüglich der ePA welche prinzipiellen Zu-
        tronische Patientenakte. Auf diese haben Ver-  fen, das Datenschützer, Patientenvertreter und  griffsrechte erhalten. So haben Ärzte und
        sicherte ab dem 1. Januar 2021 ein gesetzliches  Verbraucherschützer fordern und das es er-  Zahnärzte sowie ihre „berufsmäßigen Gehil-
        Anrecht. Zur Verfügung gestellt wird die ePA  laubt, den Zugriff auf spezifische Dokumente  fen“ – immer unter dem oben beschriebenen
        durch die jeweilige Krankenkasse, wobei diese  und Datensätze sowie auf Gruppen von Doku-  Vorbehalt der Patientenerlaubnis – prinzipiell
        genauso wenig Einblick in die verschlüsselten  menten und Datensätzen separat festzulegen.  Zugriff auf alle genannten Datenkategorien.
        ePA-Inhalte erhält wie der IT-Dienstleister, der  Zusätzlich soll der Patient unterschiedlichen  Apothekern bleiben unter anderem Zahnbo-
        die jeweilige ePA umsetzt. Die medizinischen  Zugriffsberechtigten – zum Beispiel Arzt X und  nusheft und Daten der Versicherten für die
        Daten gehören allein den Patienten, und nur  Zahnärztin Y – unterschiedliche Zugriffsrech-  Krankenkasse verschlossen. Auch für Psycho-
        sie entscheiden, wem die Daten zugänglich ge-  te erteilen können, und zwar „mindestens“  therapeuten, Pflegekräfte, Hebammen und
        macht werden.                      hinsichtlich des Zugriffs auf Kategorien von  Physiotherapeuten gibt es jeweils separate
          Dieses „Zugänglichmachen“ war der zen-  Dokumenten oder Datensätzen.  Zugriffsregelungen. Das Gesetz enthält mit
        trale Streitpunkt beim DVG. Die Sorge von Da-                          dem 30. Juni 2021 außerdem eine ehrgeizige
                                           Welche Daten kommen in die ePA?
        tenschützern und Bundesjustizministerium                               Frist, bis zu der die Festlegungen für einen
        waren zu pauschale Zugriffe, die die Patienten-  Zu den Stärken des PDSG-Entwurfs zählt, dass  Aktenzugriff durch Pflegekräfte, Hebammen
        rechte nicht ausreichend berücksichtigen.  er im § 341 SGB V nochmals detailliert auflistet,  und Physiotherapeuten zu treffen sind.
        Gleichzeitig wollte Jens Spahn aber sicherstel-  welche Arten von Daten prinzipiell für die ePA
                                                                               Ärzte dürfen ePA-Leistungen abrechnen
        len, dass der Termin 1. Januar 2021 für die  infrage kommen. Dies sind:
        ePA-Einführung gehalten wird. Das PDSG sieht  >   medizinische Informationen aller Art, insbe-  Prinzipiell gilt, dass die ePA für Versicherte
        vor diesem Hintergrund beim Zugriffs- und   sondere Befunde, Diagnosen, Behandlungs-  freiwillig ist: Wer keine will, muss keine nut-
        Rechtemanagement einen schrittweisen Pro-  berichte, Daten des elektronischen Medika-  zen. Anders sieht es auf ärztlicher Seite aus:
        zess vor, bei dem zu Redaktionsschluss noch   tionsplans, elektronische Notfalldaten und  Patienten haben einen gesetzlichen Anspruch
        nicht endgültig klar war, ob das Bundesjustiz-  Arztbriefe,            auf Übermittlung/Speicherung von Behand-
        ministerium ihn akzeptiert:        >  ein elektronisches Zahnbonusheft,  lungsdaten in der ePA. Darüber, auch das macht
          Ab 1. Januar 2021 soll es demnach zeitlich  >  ein elektronisches Kinder-U-Heft,  der PDSG-Entwurf deutlich, müssen medizini-
        auf ein Jahr begrenzt eine pauschale Zustim-  >  ein elektronischer Mutterpass,  sche Einrichtungen ihre Patienten auch infor-
        mungsregelung geben, bei der der Patient nicht  >  die elektronische Impfdokumentation,  mieren. Patienten müssen auf Verlangen zudem
        einzelne Leistungserbringer und einzelne Do-  >   Daten, die die Krankenkasse zur Verfügung  bei der erstmaligen Befüllung und Nutzung
        kumente/Datensätze separat adressiert, son-  stellt,                   einer ePA unterstützt werden.
        dern einen dokumenten- und leistungserbrin-  >   Daten, die Versicherte ihren Krankenkassen   Umsonst erbringen soll der Arzt die ePA-be-
        gerübergreifenden Pauschalzugriff entweder   zur Verfügung stellen wollen,  zogenen Leistungen nicht. So sieht der
        erteilen oder nicht erteilen kann. Die Dauer  >  pflegerische Versorgungsdokumente sowie  PDSG-Entwurf vor, dass der EBM mit Wirkung
        dieses Pauschalzugriffs wird standardmäßig  >   elektronische Verordnungen und eAU-Be-  zum 1. Januar 2021 eine Vergütungsoption für
        auf eine Woche begrenzt, der Patient/Versi-  scheinigungen.            die Speicherung von Daten in der ePA im aktu-
        cherte kann die Zeit aber auf einen Tag bis    Aufbauend  auf  dieser  Liste  macht  der  ellen Behandlungskontext schafft. Außerdem
        zu 18 Monaten selbst ändern.       PDSG-Entwurf dann im neuen § 352 SGB V  muss es bis zu diesem Zeitpunkt eine Abrech-

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