Page 23 - xpress_Ausgabe 20.2
P. 23

Thema




        nungsoption für die Unterstützung der Versi-
        cherten bei der Nutzung der ePA geben. Letz-
        tere darf allerdings pro Versichertem/Patien-
        tenakte nur einmal abgerechnet werden. Auch
        die erstmalige Befüllung einer ePA wird ho-
        noriert. Für das Jahr 2021 haben sich die Spit-
        zenverbände hier bereits auf 10 Euro verstän-
        digt. Der Tarif für die Zeit ab 1. Januar 2022
        muss noch ausgehandelt werden.
        Datenspende kommt

        Und noch ein weiteres gesetzliches Recht erhält
        der Versicherte im Zusammenhang mit seiner
        ePA. Gemäß § 363 SGB V dürfen ePA-Daten frei-
        willig für die wissenschaftliche Forschung zur
        Verfügung gestellt werden. Den Umfang dieses    Abb.: iStock.com © siraanamwong
        Datensatzes können die Versicherten frei wäh-
        len. Der Datenschutz erhält dabei viel Aufmerk-
        samkeit: So dürfen nur Daten ohne Personen-
        bezug übertragen werden, also Bilder, EKGs,
        Laborwerte oder Diagnosen. Diese Daten wer-
        den, damit sinnvoll mit ihnen geforscht werden   Der Arzt ist für         Für den sicheren Zugangsdienst, die Pforte
        kann, pseudonymisiert. Die Daten selbst gehen                          in die TI, ist der jeweilige Anbieter datenschutz-
        ohne Pseudonym an das Forschungsdatenzen-  die TI-Komponenten          rechtlich verantwortlich. Die Datenverarbei-
                                                    in seiner Praxis
        trum des deutschen Gesundheitswesens nach                              tung innerhalb des gesicherten Netzes wiede-
        § 303d SGB V, das Pseudonym wiederum geht                              rum fällt in die Verantwortlichkeit dessen, der
        an die Vertrauensstelle nach § 303c SGB V. Die   verantwortlich.       von der gematik den Auftrag für den alleinver-
        entsprechenden technischen Festlegungen für                            antwortlichen Betrieb erhalten hat. Um Unklar-
        den Export der „Datenspenden“ muss die                                 heiten zu beseitigen, wird die gematik ver-
          gematik bis zum 30. Juni 2021 treffen.  wortlich sind für die Verarbeitung personen-  pflichtet, eine koordinierende Stelle einzurich-
                                            bezogener Daten mittels der dezentralen  ten, die insbesondere für Versicherte als ein-
        Wer ist datenschutzrechtlich verantwortlich?  TI-Komponenten. Im Gesetzeskommentar  heitlicher Ansprechpartner in Sachen Daten-
        Schließlich und endlich widmet der PDSG-Ent-  heißt es dazu, dass sich diese Verantwortlich-  schutz zur Verfügung steht. Außerdem soll die
        wurf den datenschutzrechtlichen Verantwort-  keit schwerpunktmäßig auf die Sicherstellung  Strafprozessordnung dahingehend geändert
        lichkeiten bei der digitalen Kommunikation im  der bestimmungsgemäßen Nutzung der Kom-  werden, dass der Beschlagnahmeschutz nicht
        Gesundheitswesen breiten Raum. § 307 SGB V  ponenten, deren ordnungsgemäßen Anschluss  mehr nur – wie bisher – für die eGK, sondern
        stellt klar, dass Leistungserbringer verant-  und die Durchführung von Updates beziehe.   auch für die ePA gilt.<      $ PHILIPP GRÄTZEL VON GRÄTZ


        INFO     ERSTE REAKTIONEN AUF DAS PDSG

          STELLUNGNAHMEN. Wie immer dauert es eine Weile, bis sich bei einem   mentierte das auf Twitter lakonisch: „Nicht mit den Patientenrechten verein-
          „frischen“ Gesetzesentwurf Verbände, andere Interessenvertreter, politi-  bar.“ Auch die KBV äußerte sich schnell – und kritisch: In der vorgesehenen
          sche Parteien und Gremien ihre abschließende Meinung gebildet haben.   Form seien die ePA-Regelungen des PDSG für Ärzte eher eine Belastung: „So
          Die ersten Reaktionen: Der Verband der Ersatzkassen (vdek) kritisiert, dass   wird keine Akzeptanz bei den Ärzten geschaffen“, so die KBV kategorisch,
          Ärzte für die Verarbeitung von Daten in der ePA einen Vergütungszuschlag   ohne freilich konkrete Änderungsvorschläge zu machen.
          erhalten sollen. Dokumentation und Anamnese seien über die Grund- und   Viel positives Feedback erhält die Regelung zur Datenspende durch die
          Versichertenpauschalen bereits vergütet, so die Kassenlobbyisten.   Versicherten. Der Präsident des Verbands der forschenden Arzneimittelher-
          Positiv bewertet der vdek dagegen, dass die Souveränität der Versicherten   steller (vfa), Han Steutel von Bristol-Myers Squibb, sprach von „starken Plä-
          über die ePA gestärkt wird und dass Patienten darüber entscheiden, wer Zu-  nen“. Er wünscht sich aber, dass auch die Industrie mit den pseudonymi-
          griff auf welche in der ePA gespeicherten Daten erhält. Letzteres stößt in der   sierten Daten forschen kann. Das schließt der PDSG-Entwurf derzeit aus.
          CDU nicht auf ungeteilte Zustimmung. Der Gesundheitspolitiker und Bun-  Noch nicht zu Wort gemeldet hatte sich bis Redaktionsschluss der Bundes-
          destagsabgeordnete für Magdeburg, Tino Sorge, wandte sich dagegen, dass   datenschutzbeauftragte Ulrich Kelber. Hier interessiert besonders, ob er
          Patienten Daten in der ePA löschen dürfen. Dieses Thema müsse im parla-  die „Stufenlösung“ bei der Zugriffssteuerung der ePA akzeptieren wird
          mentarischen Verfahren noch einmal adressiert werden. Die Grünen-Bun-  oder nicht. Beim DVG-Entwurf hatte sich Kelber noch strikt gegen jede Form
          destagsabgeordnete und Gesundheitspolitikerin Maria Klein-Schmeink kom-  der pauschalen Freigabe von Zugriffen durch die Versicherten gewandt.<



                                                                                                             x.press 20.2   23
   18   19   20   21   22   23   24   25   26   27   28