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Thema




        und organisatorischen Voraussetzungen für
        die Praxissoftware, damit Behandlungsinfor-
        mationen datenschutzkonform übertragen
        werden können. Die Anbieter von Praxissoft-
                                                                                                                  Abb.: Adobestockphoto.com © Production Perig
        ware entwickeln für den Datenaustausch zwi-
        schen niedergelassenen Ärzten und Versor-
        gungsforschern entsprechende Module (siehe
        Kasten „So macht es medatixx“). Dafür sind
        zum einen technische und inhaltliche Kompa-
        tibilitätsfragen zu lösen. Zum anderen sind
        Datenschutz und Datensicherheit zu gewähr-
        leisten. Insbesondere der Datenschutz stellt
        hohe Anforderungen.
           Forscher wie zum Beispiel Dr. Mathias
                                               Der Verwendungszweck
          Kaspar von der Universität Oldenburg bekla-                          dagegen werden (BDSG § 3 Abs. 6a) der Pati-
        gen, dass ihnen noch keine adäquaten Schnitt-  der Datenspende muss    entenname und andere Identifikationsmerk-
        stellen zur Verfügung stehen, über die sie eine                        male lediglich durch ein Kennzeichen ersetzt,
        Datenspende der Hausärzte erhalten können.   klar geregelt sein.       was die Rückverfolgung durchaus ermöglicht.
        Kaspar forscht aktuell daran, Informationen                               Für die Versorgungsforschung bedeutet
        aus Arztbriefen automatisch zu extrahieren.                            Anonymisierung, dass in den Daten kein Name
        Er war bereits an einem Projekt beteiligt, das  delnden Arzt oder die einzelne Praxis zurück-  eines Arztes oder Patienten, keine Versicher-
        die reale Prävalenz von Herzinsuffizienz im  verfolgen lassen. Das bedeutet, dass die Pra-  tennummer, noch nicht einmal eine laufende
        Krankenhaus anhand von Informationsextrak-  xissoftware-Anbieter nicht nur Schnittstellen  Nummer oder ein statistischer Ausreißer, wie
        tionen aus Arztbriefen und vielen weiteren  für die Datenspende schaffen, sondern auch  zum Beispiel ein außergewöhnlich hohes Pati-
        klinischen Daten untersucht hat. Da noch keine  Software-Routinen entwickeln müssen, die  entenalter, enthalten sein darf. Denn Letzteres
        technischen Möglichkeiten vorhanden sind, um  automatisch jegliche Zuordnung zu einer Per-  könnte gegebenenfalls eine Identifizierung
        die Daten der Hausarztpraxen zu nutzen, ver-  son verhindern. Dabei genügt es nicht, die Da-  ermöglichen. Ein Arzt, der an der Versorgungs-
        wenden die Forscher bislang die Abrechnungs-  ten zu pseudonymisieren, wie dies von einer  forschung teilnehmen möchte, sollte sich des-
        daten der Krankenkassen, KVen oder des Zen-  möglichen Datenspende der elektronischen  halb vom Anbieter seiner Praxissoftware eine
        tralinstituts, um größere Patientengruppen  Patientenakte (ePA) verlangt wird. Um eine  Datenschutz-Folgenabschätzung für die Daten-
        über verschiedene Krankenhäuser und Arzt-  Rückverfolgbarkeit nahezu auszuschließen,  spende vorlegen lassen. Rechtlich auf der si-
        praxen hinweg zu untersuchen. Diese Daten  sind alle Daten, die ein Arzt der Versorgungs-  cheren Seite ist der Arzt, wenn diese Daten-
        geben jedoch keinen ausreichenden Aufschluss  forschung zur Verfügung stellt, zu anonymi-  schutz-Folgenabschätzung durch die Landes-
        über das wirkliche Versorgungsgeschehen.  sieren. Der Unterschied: Anonymisieren be-  datenschutzbehörde geprüft wurde.
        „Die realen Daten in Arztbriefen können mehr  deutet nach dem Bundesdatenschutzgesetz   In Zukunft können viele niedergelassene
        Informationen als die reinen Abrechnungsda-  (BDSG) § 3 Abs. 6, dass personenbezogene  Ärzte mit ihrer Datenspende die Versorgungs-
        ten enthalten“, erklärt Kaspar. Deshalb seien  Daten so verändert werden, dass einzelne An-  forschung unterstützen. Für kommende Ärz-
        die Arztbriefe und andere Elemente der Pati-  gaben nicht oder nur mit einem extremen Auf-  tegenerationen wird die Unterstützung der
        entenakte für die Forschung besonders inter-  wand einer bestimmten Person zugeordnet  Versorgungsforschung wahrscheinlich zur
        essant. Eine systematische Auswertung war  werden können. Bei der Pseudonymisierung  gängigen Praxis.<    $ DR. MICHAEL LANG
        aber bislang nur mit Arztbriefen aus Kliniken
        möglich, da die mit den verschiedenen Kran-
                                              SO MACHT ES MEDATIXX
        kenhausinformationssystemen erstellten elek-                               Q
        tronischen Arztbriefe strukturell ähnlich auf-
        gebaut sind und damit einfacher automatisch   X.PANEL. medatixx entwickelt das Modul x.panel, das den Hausarzt in die Lage versetzen
        ausgewertet werden können als die Arztbriefe   wird, Behandlungsdaten anonymisiert der Versorgungsforschung zur Verfügung zu stellen. Sobald
        aus vielen unterschiedlichen Praxissoftware-  das Modul verfügbar ist, können Ärzte es freischalten und die Teilnahme starten. x.panel über-
        lösungen.                               nimmt automatisch die Anonymisierung und Weiterleitung der Daten. Die gesamte Datenspende
                                                ist für den Arzt kostenneutral. medatixx hat das verwendete Anonymisierungsverfahren mit der
        Anonymisieren statt Pseudonymisieren    hessischen Landesdatenschutzbehörde abgestimmt. Die anonymisierten Behandlungsdaten lassen

        Bevor Behandlungsdaten aus der Arztpraxis   sich nicht auf die einzelne Praxis, den behandelnden Arzt oder den einzelnen Patienten zurückver-
        in die Versorgungsforschung fließen, muss si-  folgen. Nach jeder Übermittlung von anonymisierten Daten erhält der Arzt einen Bericht darüber,
        chergestellt sein, dass kein Datenmissbrauch   welche Daten gespendet wurden. Diese Daten werden ausschließlich der Versorgungsforschung
        erfolgen kann. Der Verwendungszweck muss   zur Verfügung gestellt. Das System ist völlig transparent. Der Arzt kann jederzeit seine Teilnahme
        klar geregelt sein, und die Daten dürfen sich   kündigen.<
        nicht auf den einzelnen Patienten, den behan-

                                                                                                             x.press 21.3   23
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