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Infografik
Behandlung und Verordnung
Der Arzt startet über die Software des Telemedi-
zin-Anbieters die Videosprechstunde. Nach der Erhe-
bung der Anamnese, der Diagnosestellung und der
Therapieentscheidung stellt der Arzt dem Patienten elektronische For-
mulare (eAU, eRezept, weitere eVerordnungen) aus – oder er empfiehlt
ihm die Präsenzbehandlung bei einem Arzt vor Ort, sofern eine ab-
schließende Online-Behandlung nicht möglich ist. Die Formularerstel-
lung und Dokumentation der Behandlung findet je nach Anbieter in
dessen eigener Software oder in der Praxissoftware des Arztes statt.
Abrechnung
Privatpatienten werden
über die GOÄ abgerechnet.
Die Rechnung versendet
entweder der Arzt oder ein Dienstleister im
Auftrag des Telemedizin-Anbieters. Die Ab-
rechnungsziffern zu GKV-Patienten dokumen-
tieren die Ärzte für die KV-Abrechnung in ih-
rer Praxissoftware. Dabei variiert die Art und
Weise der Dokumentation und Datenübertra-
gung in die Praxissoftware zwischen den An-
bietern. Die Gebühr, die der Anbieter für sei-
ne Vermittlungsleistung erhält, unterscheidet
sich in ihrer Höhe und Berechnung ebenfalls
von Anbieter zu Anbieter.
SO MACHT ES MEDATIXX Q
TELEMEDIZIN. Die Telemedizin-Anbieter verwenden eine eigene Praxissoftware, in
die der Arzt dokumentiert und die ihn bei der Abrechnung unterstützt. Eine auto-
matische Übernahme dieser Daten in die Praxissoftware der Ärzte setzt Schnitt-
stellen zu jedem individuellen System voraus, die erst noch geschaffen werden
müssen. medatixx steht mit allen größeren Anbietern im engen Dialog, um best-
mögliche Prozesse zu entwickeln und so zusätzlichen Aufwand zu vermeiden, da- Abb.: iStock.com © Composing K. Doering
mit Ärztinnen und Ärzten, trotz der Gebühren der Anbieter, eine wirtschaftliche
telemedizinische Behandlung zusätzlicher Patienten ermöglicht wird.<
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