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Infografik




        Diagnose aus der Distanz





        Ärzte mit KV-Sitz können über die Portale von Telemedizin-Anbietern (siehe Seite 10) zusätzlich zu
        ihren eigenen Patienten auch diejenigen behandeln, die nie persönlich in ihrer Praxis erscheinen.




                                                                                    Terminmanagement

                                                                                    Zur Terminvereinbarung verwendet der
                                                                                    Patient die App des Anbieters, mit der er
                                                                                    eine Behandlungsanfrage stellt und zu-
                                                                         meist einen Online-Fragebogen ausfüllt. Anschließend fragt
                                                                         der Anbieter jene Ärzte an, die aufgrund ihrer Qualifikation
                                                                         und des angegebenen Zeitfensters für die betreffende
                                                                         Videosprechstunde infrage kommen. Dem Patienten wird
                                                                         dann ein Gespräch mit einem verfügbaren Arzt angeboten.
































                   Voraussetzungen

                   Der Arzt akkreditiert sich bei ei-
                   nem Telemedizin-Anbieter. Hier-
                   zu weist er für die Behandlung
        von GKV-Patienten einen Kassensitz nach. Zusätz-
        lich legt er seine Approbations- und Facharztbe-
        scheinigung sowie seinen Personalausweis vor.
        Der Telemedizin-Anbieter prüft die Identität und
        Behandlungsberechtigung des Arztes. Nach Vor-
        liegen aller Voraussetzungen wird der Arzt vom
        Anbieter geschult und für die telemedizinische
        Tätigkeit berechtigt.




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