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Infografik
Diagnose aus der Distanz
Ärzte mit KV-Sitz können über die Portale von Telemedizin-Anbietern (siehe Seite 10) zusätzlich zu
ihren eigenen Patienten auch diejenigen behandeln, die nie persönlich in ihrer Praxis erscheinen.
Terminmanagement
Zur Terminvereinbarung verwendet der
Patient die App des Anbieters, mit der er
eine Behandlungsanfrage stellt und zu-
meist einen Online-Fragebogen ausfüllt. Anschließend fragt
der Anbieter jene Ärzte an, die aufgrund ihrer Qualifikation
und des angegebenen Zeitfensters für die betreffende
Videosprechstunde infrage kommen. Dem Patienten wird
dann ein Gespräch mit einem verfügbaren Arzt angeboten.
Voraussetzungen
Der Arzt akkreditiert sich bei ei-
nem Telemedizin-Anbieter. Hier-
zu weist er für die Behandlung
von GKV-Patienten einen Kassensitz nach. Zusätz-
lich legt er seine Approbations- und Facharztbe-
scheinigung sowie seinen Personalausweis vor.
Der Telemedizin-Anbieter prüft die Identität und
Behandlungsberechtigung des Arztes. Nach Vor-
liegen aller Voraussetzungen wird der Arzt vom
Anbieter geschult und für die telemedizinische
Tätigkeit berechtigt.
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