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Titelgeschichte




        INFO    HÄUFIGE FRAGEN ZUR FERNBEHANDLUNG



          Î ÎDarf ein angestellter Arzt einen Nebenjob bei einem Anbieter von   Zwecke und die Mittel der Verarbeitung der personenbezogenen Daten
          Fernbehandlung annehmen?                           der Patientinnen und Patienten. Sie verarbeiten dann gemeinsam die Pa-
          Er muss mit seinem Arbeitgeber klären, ob er dafür eine Nebentätigkeits-  tientendaten. Die Datenschutz-Grundverordnung sieht hierfür das Modell
          genehmigung benötigt.                              der „gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortlichen“ nach Artikel 26
                                                             DSGVO vor. Jeder der Beteiligten benötigt für die Rechtmäßigkeit der Da-
          Î Î Was müssen Ärzte in einer Gemeinschaftspraxis beachten?   tenverarbeitung eine eigene datenschutzrechtliche Befugnisgrundlage.
          Manche Gemeinschaftspraxisverträge enthalten Wettbewerbsverbote;   Der Arzt und der Plattformbetreiber legen als gemeinsam Verantwortli-
          häufig wird die Aufnahme einer Nebentätigkeit von der Zustimmung der   che in einer transparenten Vereinbarung fest, wer von ihnen welche da-
          Praxispartner abhängig gemacht.                    tenschutzrechtlichen Verpflichtungen gemäß der DSGVO zu erfüllen hat.


          Î ÎWas ist bei der Ausstellung von Attesten im Rahmen der Fernbehand-  Î ÎSind spezielle Fortbildungen für die Durchführung von ausschließli-
          lung zu beachten?                                  cher Fernbehandlung notwendig?
          Soweit nicht darüber hinaus besondere rechtliche Regelungen einschlägig  Nein, denn Ärztinnen und Ärzte, die ihren Beruf ausüben, sind verpflich-
          sind, gelten die allgemeinen berufsrechtlichen Anforderungen. Insbeson-  tet, sich in dem Umfang beruflich fortzubilden, wie es zur Erhaltung und
          dere die Vorgaben des § 7 Abs. 4 (Muster-)Berufsordnung-Ärzte (MBO-Ä)   Entwicklung der zu ihrer Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse
          und des § 25 Satz 1 MBO-Ä sind zu beachten.        notwendig ist (§ 4 Abs. 1 MBO-Ä). …. Die Pflicht, sich fortzubilden, gilt zu-
                                                             nächst für das jeweilige Fachgebiet, in dem sich die Ärztin oder der Arzt
          Î ÎErfordert die Durchführung einer ausschließlichen Fernbehandlung   betätigt. … Um den Besonderheiten vor allem einer Befunderhebung ohne
          eine Anpassung der Haftpflichtversicherung?        persönlichen Kontakt und ohne persönliche Untersuchung Rechnung zu
          Bevor eine solche Tätigkeit aufgenommen oder eine ausgeübte ärztliche   tragen, sind Schulungen und Fortbildungen, auch für das eingesetzte me-
          Tätigkeit um Elemente einer Fernbehandlung erweitert wird, ist die Rück- dizinische Assistenzpersonal, zu empfehlen. In diesem Zusammenhang
          sprache bei der Haftpflichtversicherung unabdingbar.  wird auf das Fortbildungscurriculum der Bundesärztekammer „Digitale
                                                             Gesundheitsanwendungen in Praxis und Klinik“ für Ärztinnen und Ärzte
          Î ÎWer ist für die Datenverarbeitung im Rahmen der Fernbehandlung   und das Mustercurriculum der Bundesärztekammer für Medizinische Fach-
          verantwortlich?                                    angestellte „Elektronische Praxiskommunikation und Telematik“ hinge-
          Nutzt der Arzt für die Fernbehandlung ein Web-Portal, entscheiden unter  wiesen.<
          Umständen sowohl der Plattformbetreiber als auch der Arzt über die   Erstellt auf Basis des Fragenkatalogs zur Fernbehandlung, Bundesärztekammer, Stand 08.01.2021




        jedem Zeitpunkt Angebot und Nachfrage  bewusst, wie zum Beispiel Kry. Dieser Anbie-  Berufserfahrungen, zum Beispiel fünf Jahre in
          zusammenbringen müssen. Einerseits benöti-  ter hat bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Ärzte  einer Arztpraxis, als Voraussetzung für eine
        gen sie genügend Partnerärzte auf ihrer Platt-  ins virtuelle Team aufgenommen, die eher  Akkreditierung.
        form, damit ihre Patienten keine langen War-  chronisch kranke Patienten behandeln. „Wir    Wenn ein Arzt sich für einen Telemedi-
        tezeiten hinnehmen müssen und sie eins ihrer  wissen aus den Erfahrungen mit anderen Län-  zin-Anbieter entschieden hat, muss er sich bei
        Hauptversprechen erfüllen können. Anderer-  dern, dass die Telemedizin überwiegend für  diesem bewerben (siehe Infografik, Seite 16).
        seits müssen sie ihren Partnerärzten genügend  die Akut-Sprechstunde genutzt wird“, sagt Dr.  Üblich sind die Vorlage eines fachlichen Eig-
        Patienten bereitstellen, damit deren Interesse   Monika Gratzke, die Medizinische Direktorin  nungsnachweises und die Verifikation der Per-
        bestehen bleibt. „Wir müssen immer sehen,  von Kry.                    son. Es folgt eine Prüfung bei der KV des Arztes.
        dass wir auf beiden Seiten gleich stark wach-                          Der Telemedizin-Anbieter entscheidet final
                                           Voraussetzungen für Ärzte
        sen“, sagt Dr. Hans-Martin Vetter, Chief Custo-                        über die Aufnahme als Partnerarzt. Anschlie-
        mer Officer bei TeleClinic. „In 2020 wuchs  Damit ein Arzt auf einer Telemedizin-Plattform  ßend erhält der Arzt eine Einweisung in die
        TeleClinic auf Patienten- und Arztseite um 500  aktiv werden kann, benötigt er einen Praxissitz  Prozesse. „Dieser gesamte Registrierungspro-
        Prozent“, ergänzt er.              in Deutschland (oder muss bei einem Arzt mit  zess dauert bei uns zwei Stunden“, sagt Vetter,
          Die Telemedizin-Anbieter suchen zurzeit  Praxissitz angestellt sein). Während TeleClinic  „danach können die Ärzte loslegen.“
        überwiegend Allgemeinmediziner und haus-  sowohl Ärzte mit KV-Sitz als auch niedergelas-  Der Arzt gibt die Zeitfenster an, in denen er
        ärztliche Internisten sowie Kinderärzte (siehe  sene Privatärzte akzeptiert, ist bei den meisten  für eine Fernbehandlung zur Verfügung steht.
        Tabelle „Telemedizin-Anbieter im Vergleich“).  anderen Anbietern die Zulassung zur kassen-  Wenn ein Patient einen Termin buchen möchte,
        Die Bandbreite der angebotenen (vermittel-  ärztlichen Versorgung eine zwingende Voraus-  klärt die Software anhand der Arztprofile ab,
        ten) ärztlichen Leistungen ist groß. Manche  setzung. „Unsere Partner-Ärzte mit KV-Sitz  welcher Arzt aufgrund seiner Ausbildung und
        Anbieter möchten ein möglichst breites Spek-  behandeln bei uns einen Mix aus Kassen- und  des Zeitfensters infrage kommt. Der Patient
        trum abdecken; ein Anbieter listet sogar Chi-  Privatpatienten“, erklärt Gratzke. Darüber hi-  erhält eine Push-Nachricht aufs Smartphone
        rurgen auf. Andere beschränken das Angebot  naus definieren Telemedizin-Anbieter auch  und wartet, bis er vom Arzt „aufgerufen“ wird.

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