Page 12 - xpress_Ausgabe 20.4
P. 12

Titelgeschichte




                                                                              Abb.: iStock.com © artisticco   gespeicherten Daten einsehen, wenn der Ver-
                                                                               sicherte ihnen eine Zugriffsberechtigung er-
                                                                               teilt hat. Eine sogenannte „feingranulare Zu-
                                                                               griffsberechtigung“, die den Zugriff auf Doku-
                                                                               mentenebene regelt, kommt erst mit der zwei-
                                                                               ten Umsetzungsstufe (01.01.2022 bis
                                                                               31.12.2022).
                                                                                 Der Zugriff auf die ePA durch den Patienten
                                                                               ist ebenfalls detailliert gesetzlich geregelt; sie
                    eRezept                                                    werden mittels Smartphone oder Tablet über
                                                                               eine spezielle Benutzeroberfläche oder App
                                                                               Zugang zu ihrer Akte bekommen. Die Kranken-
                                                                               kasse muss den Patienten über die Prozesse
                                                                               und Regeln für diesen Zugang aufklären.
                                                                                 Neben der ePA kommt 2021 möglicherwei-
                                                                               se eine weitere Neuerung auf die Arztpraxen
                                                                               zu. Der Termin für die  elektronische Arbeits-
                                                                               unfähigkeitsbescheinigung (eAU), die laut
                                                                               PDSG am 1. Januar das bisher verwendete Pa-
                                                                               pierformular ablösen sollte, wurde auf den
                                                                               1. Oktober  verschoben. Sollte dieser Termin
                                                                               nicht noch einmal verschoben werden, dürfen
                                                                               alle Ärzte ab diesem Datum nur noch elektro-
                                                                               nische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
                                                                               ausstellen. Ärzte ohne Online-Anbindung an
                                                                               die Telematikinfrastruktur (TI) bleiben außen
                                                                               vor und müssen mit entsprechenden Einkom-
                                                                               menseinbußen rechnen.
                                                                               2022 – Das eRezept kommt

                                                                               Auch das Jahr 2022 beginnt mit einer ein-
                                                                               schneidenden Veränderung: Ab dem 1. Januar
        Patientendaten in die ePA übertragen, die im                           2022 dürfen Ärzte für verschreibungspflichti-
        aktuellen Behandlungskontext anfallen. Der   Besonderes Augenmerk      ge Verordnungen nur noch das eRezept ver-
        Gesetzgeber verrät allerdings nicht detailliert,   legt der Gesetzgeber auf   wenden. Ausgenommen von der neuen Rege-
        was er unter dem aktuellen Behandlungskon-                             lung sind zunächst Betäubungsmittelrezepte
                                                das Zugriffsrechtema-
        text versteht und überlässt so dem Arzt die                            und T-Rezepte. Nur dort, wo die Ausstellung
        Deutungshoheit.                        nagement der ePA, das           eines eRezepts an fehlender Technik scheitert,
          Neben den behandlungsrelevanten Daten                                beispielsweise bei Hausbesuchen, dürfen Ärz-
                                                in zwei Phasen einge-
        muss der Arzt auf Verlangen des Patienten                              te ausnahmsweise weiter papierbasierte Re-
        auch die Notfalldaten und die Daten des elek-                          zepte verwenden.
        tronischen Medikationsplans in der ePA spei-  führt werden soll.         Das Verfahren funktioniert wie folgt: Der
        chern und mit der eGK synchronisieren. Wel-                            Arzt stellt das eRezept in seinem Praxissystem
        che Daten grundsätzlich in einer ePA abgelegt                          aus und übermittelt es über die TI an den
        werden können, legt das PDSG fest (siehe  Beteiligten zur Verfügung stehen, sofern der   eRezept-Server und die eRezept-App auf dem
        Kasten Seite 14).                  Patient sie dazu berechtigt hat.    Smartphone des Versicherten. Dieser kann das
          Für jede initiale Befüllung erhält der durch-  Besonderes Augenmerk legt der Gesetzge-  eRezept dann mittels Funktionen in der App
        führende Arzt eine einmalige Sondervergütung  ber auf einen wichtigen Datenschutzaspekt:  in der Apotheke oder beim Onlineversand ein-
        von 10 Euro. Allerdings wird diese Vergütung  das Zugriffsrechtemanagement. In der ersten  lösen. Für jene Patienten, die kein Smartphone
        nur ein einziges Mal pro Versicherten bezahlt.  Umsetzungsstufe (2021) können Versicherte  besitzen oder nicht bedienen können, hat der
        Für die nachfolgenden Aktualisierungen der  lediglich festlegen, welche beteiligten Personen  Gesetzgeber eine papiergebundene Lösung
        ePA sollen Ärzte ebenfalls eine Vergütung er-  auf die in der ePA gespeicherten Daten zugrei-  parat: Der Arzt erstellt das eRezept und druckt
        halten. Die Höhe dieser Vergütung werden KBV  fen dürfen. Der Patient kann hierfür einen  dem Versicherten einen 2D-Barcode aus, den
        und Kassen noch vereinbaren.       Zeitraum festlegen.                 der Versicherte in der Apotheke vorzeigt. Das
          Die ePA soll einrichtungs- und sektoren-  In der ersten Umsetzungsstufe können alle  eigentliche eRezept gelangt unbenommen davon
        übergreifend allen am Behandlungsprozess  an der Behandlung Beteiligten alle in der ePA  von der Arztpraxis über die TI in die Apotheke.

    12   x.press 20.4
   7   8   9   10   11   12   13   14   15   16   17