Page 17 - xpress_Ausgabe 19.3
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                                                               SO MACHT ES MEDATIXX                Q

                                                                VIVY-AKTE medatixx arbeitet im Rahmen einer Pilotphase aktuell an
                                                                der Integration der Vivy-Akte in die Praxissoftware über die Anwen-
                                                                dung KV-Connect Mobile der KV-Telematik. Nach Ende der Pilotphase
                                                                soll die Integration auf alle fünf Praxissoftwarelösungen von medatixx
                                                                ausgeweitet werden. Dadurch können Ärzte aus ihrer Praxissoftware
                                                                heraus direkt auf die Daten in den Vivy-Akten ihrer Patienten zugreifen
                                                                und andersherum Daten aus der Praxissoftware mittels KV-Connect
                                                                Mobile in die Akten einstellen.<



                                                                       4 Verwaltung der Akte
                                                                       Der Patient hat die Möglichkeit, Daten wie zum Beispiel Rönt-
                                                                       genbilder von einer CD oder seinen mit dem Smartphone ge-
                                                                       scannten Impfausweis selbst in seine Gesundheitsakte einzustel-
                                                                       len. Bei diesen selbst hochgeladenen Dokumenten kann er den
                                                                       Namen des Arztes, den Dokumententyp und das Datum des Ter-
                                                                       mins eintragen. Außerdem sollte der Patient regelmäßig eine Si-
                                                                       cherungskopie seiner Gesundheitsakte erstellen. Dies geschieht,
                                                                       indem er diese Daten exportiert und zum Beispiel auf einem Da-
                                                                       tenträger bei sich zu Hause speichert.


                                                                       5 Der nächste Schritt: ePA

                                                                       Die Verwendung einer eGA erfolgt sowohl für Patienten als auch
                                                                       für Ärzte heute auf freiwilliger Basis. Dies ändert sich erst mit der
                                                                       elektronischen Patientenakte (ePA), die im TSVG (siehe Seite 20)
                                                                       gesetzlich geregelt ist. Demnach sind spätestens ab dem 1. Janu-
                                                                       ar 2021 alle gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet, ihren
                                                                       Versicherten eine ePA zur Verfügung zu stellen. Während Patien-
                                                                       ten selbst entscheiden können, ob sie eine ePA führen möchten,
                                                                       ist sie für Ärzte gesetzlich vorgeschrieben. Die ePA ist eine
                                                                       Fachanwendung der TI. Zur Nutzung der ePA benötigt der Kon-
                                                                       nektor ein Update und auch in der Praxissoftware müssen neue    Abb.: Composing K. Doering - ixxxcom
                                                                       Funktionalitäten implementiert werden. Bestehende elektroni-
                                                                       sche Gesundheitsakten können nach Prüfung und Zulassung von
                                                                       der gematik und dem BSI zu einer ePA zugelassen werden.










        3 Daten teilen
        Der Patient kann den Arztbrief aus seiner elektronischen Gesundheitsakte einem weiterbe-
        handelnden Arzt zur Verfügung stellen. Wenn er sich zum Beispiel in der Arztpraxis befindet,
        wählt er in seiner App den Arzt und die Dokumente aus, die er zur Verfügung stellen möch-
        te. Die Software erstellt daraufhin einen Link und eine PIN. Beides wird via E-Mail an den
        Arzt gesendet. Aus Sicherheitsgründen kann der Arzt den Link mittels der PIN nur öffnen
        und das Dokument erstmalig abrufen, solange der Link-Screen auf dem Smartphone des
        Patienten geöffnet ist. Danach steht das Dokument über den Link 24 Stunden zum erneuten
        Download bereit. Der Arzt kann die freigegebenen Daten in die Patientenakte aufnehmen.


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