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Infografik
Teile und herrsche
Elektronische Gesundheitsakten (eGA) werden von Patienten geführt und versetzen sie in die Lage, ihre me-
dizinischen Unterlagen und Informationen zu verwalten und sie gezielt Ärzten oder anderen Personen zur
Verfügung zu stellen. Der Grundgedanke: Der Patient ist jederzeit Herrscher über seine Daten. Die Infografik
zeigt am Beispiel des bekannten Anbieters Vivy, wie Patientendaten mittels einer eGA ausgetauscht werden.
REGISTRIERUNG
1 Voraussetzung ÜBERPRÜFUNG
Der Patient muss sich beim Aktenanbieter registrieren. Dieser über-
prüft zuerst, ob der Patient bei einer privaten oder gesetzlichen Kran-
kenkasse versichert ist, mit der Vivy eine Kooperation vereinbart hat.
Der Patient muss sich gegenüber dem Aktenanbieter eindeutig iden-
tifizieren. Dies geschieht, indem er seinen Personalausweis scannt
und eine Videoaufnahme seines Gesichts – beispielsweise mit dem
Smartphone – anfertigt. Ausweis und Video übermittelt er per E-Mail
an Vivy, wo Mitarbeiter überprüfen, ob das Gesicht auf dem Ausweis-
foto mit dem des Videos übereinstimmt.
2 Befüllen der Akte
Sobald das Benutzerkonto angelegt ist, kann der Patient die Akte befüllen. Hierzu kann er
PDF-DA TEI
eigene Inhalte wie etwa Fitness-Daten in die App laden oder er wählt in der Vivy-App aus
einer Liste den Arzt aus, der ihm Daten zur Verfügung stellen soll. Im nächsten Schritt star-
tet er die Dokumentenanfrage: Der Patient wählt zum Beispiel den neuesten Arztbrief aus
und unterschreibt die Anfrage auf dem Display mit seinem Finger – ähnlich wie bei der An-
nahme eines Pakets. Daraufhin schickt die Vivy-Plattform dem Arzt die
Dokumentenanfrage per E-Mail, zusammen mit einem Link, über den
der Arzt die Dokumente übertragen kann. Der Arzt erstellt daraufhin
zum Beispiel aus den Dokumenten im Praxissystem eine PDF-Datei
oder wählt ein Dokument im Explorer aus und lädt dieses über den
zur Verfügung gestellten Link hoch. Vor der Übertragung wer-
den die Daten verschlüsselt, sodass sie auf dem Server
des Aktenanbieters verschlüsselt gespeichert wer-
den und nur vom Patienten über die Smart-
phone-App eingesehen werden können.
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