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Titelgeschichte
gesenkt werden. Frist für die erste Absen- Innerärztliche Telekonsile innovative Versorgungsansätze beziehungs-
kungsstufe soll der neunte auf die Verkündung weise Versorgungshypothesen zu entwickeln.
des Gesetzes folgende Monat sein. werden künftig In der Gesetzesbegründung heißt es an dieser
Telemedizin wird ausgebaut – ein bisschen extrabudgetär vergütet. Stelle, dass die Krankenkassen als Treiber für
digitale Versorgungsinnovationen gestärkt
Eher knapp fallen im DVG-Entwurf die Neue- werden sollen. Vielversprechend aus Kranken-
rungen im Bereich Telemedizin aus. Das er- rabudgetär vergüten. Außerdem wird via kassensicht – und nicht zuletzt aus Sicht der
staunt ein wenig, denn die Telemedizin war im Heilmittelwerbegesetz das Werbeverbot für Start-up-Szene – dürfte auch der neue Absatz 3
Vorfeld von Regierungsvertretern immer wie- telemedizinische Angebote gelockert. des §263 sein. Hier wird den Krankenkassen
der als ein zentraler Bestandteil des geplanten erlaubt, bis zu 2 Prozent ihrer Finanzreserven
Mehr Rechte für Krankenkassen
Gesetzes genannt worden. Wer sich Regelungen in Kapitalbeteiligungen für die Förderung di-
erhofft hatte, die den sogenannten telemedizi- Der dritte große Pfeiler des Digitale Versor- gitaler Investitionen anzulegen, wobei die Ka-
nischen Erstkontakt befördern, sieht sich ent- gung Gesetz hat mit Arztpraxen unmittelbar pitalbindungsdauer zehn Jahre nicht über-
täuscht. Er kommt im Gesetz nicht vor. wenig zu tun, könnte sich aber perspektivisch schreiten darf.
Eingang gefunden haben Telekonsile, die auf die Versorgungslandschaft auswirken:
Peter Struck lässt grüßen
deutlich ausgebaut werden sollen. Das Modell Krankenkassen sollen im Hinblick auf die von
ist hier das telemedizinische Röntgenkonsil, ihnen rechtmäßig erhobenen und gespeicher- Klar ist: Das DVG ist noch kein Bundesrecht, es
für das es im ambulanten Bereich seit März ten Versichertendaten, inklusive der vertrags- ist vorerst nur ein Referentenentwurf. Er geht
2017 eine EBM-Ziffer gibt und das in der Nische, ärztlichen Versorgungsdaten, mehr Rechte jetzt durch die Kommentierung der Verbände,
in der es sich bewegt, recht gut angenommen erhalten. Sie sollen künftig umfangreicher mit wird zu einem Kabinettsentwurf und geht dann
wird und von den meisten Beteiligten gute No- diesen Daten arbeiten dürfen und Patienten in den Deutschen Bundestag. So gesehen sind
ten bekommt. Hier will man aufsetzen, durch leichter kontaktieren können. Die Krankenkas- alle geschilderten Maßnahmen und Pläne von
weitere Konsilziffern, die der Bewertungsaus- sen können diese neuen Spielräume beispiels- Jens Spahn noch als vorläufig zu betrachten.
schuss „prüfen“ soll. Ausdrücklich erwähnt in weise zur Vereinfachung der Nachweisführung Im politischen Berlin gibt es dafür sogar einen
der Gesetzesbegründung werden die existie- im Rahmen von Bonussystemen nutzen, was Namen, das „erste Strucksche Gesetz“, das auf
renden Expertenkonsile PädExpert, ZNS-Tele- unter anderem die bisher sozialrechtlich ex- den ehemaligen Bundesverteidigungsminister
konsil und Telederm. Die sind aber nur als trem mühsame Einführung digitaler Zahnbo- und Fraktionsvorsitzenden der SPD, den mitt-
Beispiele gedacht. Das Ganze erhält dadurch nushefte vereinfachen könnte. lerweile verstorbenen Peter Struck, zurück-
einen gewissen Drive, dass den Telekonsilen Deutlich vereinfacht werden soll den Kos- geht. Das erste Strucksche Gesetz besagt: „Kein
eine besondere Förderungswürdigkeit zuge- tenträgern auch die Auswertung der rechtmä- Gesetz kommt aus dem Parlament so heraus,
sprochen wird: Die Krankenkassen sollen die- ßig erhobenen und gespeicherten versicherten- wie es eingebracht worden ist.“<
se Telekonsile für mindestens zwei Jahre ext- bezogenen Daten, um auf dieser Grundlage $ PHILIPP GRÄTZEL
INFO APOTHEKERVERBAND PLANT EINE REZEPT-APP Q
ELEKTRONISCHES REZEPT. Mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arz- plattformen unkomplizierter verzahnen, was den Apothekern in die Hände
neimittelversorgung (GSAV), das voraussichtlich im Laufe des Sommers in spielt. Die wollen ihre App nämlich auch als über die Rezeptübermitt-
Kraft treten wird, hat das Bundegesundheitsministerium wichtige Hinder- lung hinausgehendes Kommunikationswerkzeug zwischen Apotheke und
nisse auf dem Weg zu elektronischen Rezepten in Deutschland aus dem Patient nutzen. Web-Apps gelten auch als etwas kostengünstiger. Das ist
Weg geräumt. Doch wie wird ein digitales Verordnungswesen in Deutsch- bei den Apothekern deswegen ein Thema, weil die App durch die Landes-
land konkret aussehen? Völlig klar ist das noch nicht, aber erste Umrisse apothekerkammern finanziert wird und komplett werbefrei sein soll.
sind erkennbar. Einzelne Landesapothekerkammern sind ohnehin schon auf dem Weg in
So soll der Deutsche Apothekerverband (DAV) die Einführung des Richtung eRezept. Noch in diesem Sommer soll in Baden-Württemberg
eRezepts federführend koordinieren, als ein „primus inter pares“, unter- „Gerda“ starten, ein OnlineRezeptspeicher, der von der Netzgesellschaft
stützt von KBV und GKV-Spitzenverband. Mittlerweile hat der DAV seine Deutscher Apotheker (NGDA) entwickelt wird. Über Schnittstellen sollen
Vorstellungen präzisiert: „Deutschlands Apotheker wollen allen Patienten Ärzte – vorerst außerhalb der Telematikinfrastruktur – verschlüsselte Rezep-
eine kostenfreie, wettbewerbsneutrale und leicht bedienbare App anbieten, te in „Gerda“ ablegen können. Der Patient kann das Rezept dann über eine
mit der sie eRezepte einsehen und einlösen können“, sagte DAV-Chef Fritz App oder Desktop-Anwendung einlösen, wo er möchte, und er kann es auch
Becker beim Wirtschaftsforum des Verbands im Mai in Berlin. Die DAV-App elektronisch weiterleiten. „Gerda“ wird in erster Linie für eine Nutzung im
soll von den Apothekern an die Patienten gebracht werden und allen Apo- Rahmen des Telemedizinprojekts „docdirekt“ der KV Baden-Württemberg
theken wettbewerbsneutral zur Verfügung stehen. entwickelt. Dort sollen die telemedizinischen Ärzte bald auch Rezepte aus-
Technisch strebt der DAV eine sogenannte Web-App an, sprich eine mo- stellen dürfen, sobald das GSAV dies gestattet. Vor dem Hintergrund der
bile Webseite, programmiert in HTML5. Das hat Vor- und Nachteile. Web- DAV-Pläne für ein eRezept bekommt das Projekt der Baden-Württemberger
Apps sind flexibler und lassen sich mit breiter angelegten Kommunikations- aber auch eine bundesweite Bedeutung.<
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