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Titelgeschichte
außen vor. Verantwortlich für die Aufnahme Online-Anbindung der Arztpraxis künftig nicht lungsleiter Digitalisierung im Bundesgesund-
von Anwendungen in diese „Liste“, die eine mehr freiwillig sein wird. Bisher gab es mit heitsministerium, will aber genau hinsehen,
Erstattung präjudiziert, soll das BfArM sein, dem sogenannten Stand-alone-Szenario ein wie sich die Situation entwickelt: „Die Einigung
eine dem Gesundheitsministerium nachgeord- (selten genutztes) Modell, bei dem das On- auf Standardschnittstellen ist nicht nur im In-
nete Behörde. Die Aufnahme in das Verzeichnis line-Versichertenstammdatenmanagement teresse der Patienten und der medizinischen
erfolgt auf Antrag des Herstellers, der darlegen separat von der Praxis-IT an einem Einzelrech- Einrichtungen, sondern auch im Sinne der
muss, dass das jeweilige Produkt – zusätzlich ner durchgeführt wird. Die Verpflichtung, Not- IT-Unternehmen. Sollten wir feststellen, dass
zu einer CE-Zertifizierung – gewisse Grundan- falldaten auszustellen, lässt sich mit dem der Prozess einen stärkeren Eingriff des Bun-
forderungen an Sicherheit, Funktionstauglich- Stand-alone-Szenario aber nur schwer verein- desgesundheitsministeriums benötigt, verfü-
keit und Qualität erfüllt. baren. Der DVG-Entwurf sieht deswegen vor, gen wir über ausreichend Vorstellungskraft
Zusätzlich müssen „positive Versorgungs- diese Option komplett zu streichen. und Energie, auch hier Wege zu finden.“
effekte“ nachgewiesen werden, entweder von Der Rechtsanspruch des Patienten auf Über- Zu dem Anspruch der Politik, die inhaltliche
Anfang an oder in einer einjährigen Pilotphase, tragung von Behandlungsdaten in die ePA soll Vereinheitlichung der digitalen medizinischen
in der die Anwendung dann bereits finanziert sowohl für Vertragsärzte als auch für Kranken- Kommunikation voranzutreiben, passt auch
wird. Gelingt der Nachweis nicht, fliegt die häuser am 1. Januar 2021 beginnen. Ein halbes eine ganze Reihe neuer Anwendungen, die die
Anwendung wieder aus dem BfArM-Verzeich- Jahr später – so der Gesetzesentwurf – greift im Betreiberorganisation der Telematikinfra-
nis heraus. Die konkreten Erstattungsbeträge vertragsärztlichen Bereich eine neue Malus-Re- struktur, die gematik, allesamt bis März 2021
verhandelt der GKV-Spitzenverband mit den gelung für ePA-Verweigerer unter den Ärzten. technisch spezifizieren soll, und zwar als Teil
Herstellern der digitalen Gesundheitsanwen- der elektronischen Patientenakten. Dazu ge-
dungen, wobei auch erfolgsabhängige Preisbe- Digitale Anwendungen hören ein digitaler Impfpass, ein digitaler Mut-
standteile enthalten sein sollen. Für die Arbeit terpass, ein digitales Kinder-U-Heft und ein
müssen positive
des Arztes gibt es außerdem eine EBM-Ziffer. digitales Zahnbonusheft. Die gematik soll auch
Das alles ist mit Fristen und Schiedsstellen prüfen, inwieweit das Managementprozedere
hinterlegt. Die Gretchenfrage ist natürlich, was Versorgungseffekte bei ungewöhnlichen Impfreaktionen und Impf-
nachweisen, um
genau die Kriterien sind, um eine BfArM-Lis- schäden sowie Erinnerungen an Auffrischimp-
tung zu erhalten: Wie werden „positive Versor- fungen (§22 Absatz 3 IfSG) digital in der ePA
erstattet zu werden.
gungseffekte“ definiert? Das ist noch offen. abgebildet werden können.
Geregelt werden soll das in einer separaten
Mehr IT-Sicherheit, weniger Faxe
Rechtsverordnung des Bundesministeriums
für Gesundheit. Wer bis dahin nicht das für die ePA-Nutzung Auf Ebene der Arztpraxen gibt es neben den
nötige Equipment installiert hat, bei dem wird unmittelbar TI- und ePA-bezogenen Regelun-
Rechtsanspruch für Patienten das GKV-Honorar um 1 Prozent gekürzt. Unab- gen noch ein paar weitere Neuerungen, die für
Mit dem Verzeichnis digitaler Gesundheitsan- hängig davon wird bei Vertragsärzten, die im einige Aufregung sorgen dürften. So wird die
wendungen erhalten Patienten – wenn es denn März 2020 nicht an der Telematikinfrastruktur Kassenärztliche Bundesvereinigung mit dem
so kommt, wie geplant – einen Rechtsanspruch sind, der ab Juli 2019 geltende Malus von 1 Pro- neuen §75b beauftragt, IT-Sicherheitsanforde-
auf die Nutzung bestimmter digitaler Anwen- zent des GKV-Honorars auf 2,5 Prozent erhöht. rungen für die vertrags(zahn)ärztliche Versor-
dungen. Das Digitale Versorgung Gesetz will Die gute Nachricht: Das „Management“ der Pa- gung zu definieren und bis 31. März 2020 eine
aber noch mehr Rechtsansprüche für die Pati- tienten-ePA soll kein Ehrenamt sein. Bis zum entsprechende Richtlinie zu formulieren.
enten schaffen, die sich auf die Arztpraxen 1. Juli 2020 müssen sich Ärzte und Krankenkas- Der Politik schwebt in Sachen Datensicher-
auswirken. Insbesondere sollen Ärzte, die an sen auf ein Abrechnungsmodell einigen, mit dem heit bei Arztpraxen dabei offenbar eine Art
der vertragsärztlichen Versorgung beteiligt das Anlegen und Pflegen einer ePA vergütet Zertifizierungssystem vor, bei dem die KBV
sind, verpflichtet werden, auf Wunsch des Pa- wird. IT-Dienstleister für Ärzte und Zahnärzte im
tienten elektronische Notfalldaten anzulegen, Hinblick auf die neue IT-Sicherheitsrichtlinie
Von Impfpass bis Zahnbonusheft
und sie sollen – genauso wie die Krankenhäu- zertifiziert. Die Zertifizierung soll sicherstel-
ser – auch verpflichtet werden, auf Wunsch des Im Vorfeld des DVG war spekuliert worden, ob len, dass der Dienstleister die nötigen Kennt-
Patienten relevante Daten der jeweils aktuellen das Ministerium auch bei der Interoperabilität nisse und Fähigkeiten sowie „die notwendige
Behandlung in eine elektronische Patienten- stärker auf Sanktionen setzen wird. In den USA Zuverlässigkeit“ – so die Gesetzesbegründung
akte nach §291h (bisher §291a) einzuspielen, hat das dortige Gesundheitsministerium An- – mitbringt. Das Ganze soll in Abstimmung mit
sofern der Patient über eine solche Akte verfügt fang des Jahres angekündigt, sowohl IT-Unter- dem Bundesamt für Sicherheit in der Informa-
und das möchte. nehmen als auch medizinische Einrichtungen tionstechnik erfolgen.
Die elektronischen Patientenakten nach mit empfindlichen Geldbußen zu belegen, wenn Zurückgedrängt werden soll – nicht zuletzt
§291h sind jene „ePA“, die die Krankenkassen es für Patienten nicht unkompliziert möglich aus Sicherheitsgründen – das Telefax, das in
ihren Versicherten ab dem 1. Januar 2021 ver- ist, ihre Daten elektronisch und im Einklang Deutschland immer noch in vielen Praxen zu
pflichtend anbieten müssen. Für Ärzte sind mit vordefinierten Standards mitzunehmen. Hause ist. Die Vergütung für Faxbefunde/
diese Patientenansprüche deswegen relevant, Vorerst will man darauf in Deutschland Faxarztbriefe soll in zwei Schritten auf maximal
weil sie dazu führen, dass die umfangreiche noch verzichten. Gottfried Ludewig, Abtei- ein Viertel der Vergütung eines E-Arztbriefs
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