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kleine_RubrikInfografik
2 Die Anwendung eMP/AMTS MEDIKATIONS- 3 Auslesen der Daten
HISTORIE
Das E-Health-Gesetz (§291a Abs. 3 Satz 3 Der elektronische Medikationsplan (eMP/AMTS)
SGB V) legt fest, dass auf der eGK die aktu- ist eine Fachanwendung der Telematikinfra-
ellen Daten des bundeseinheitlichen Medi- struktur. Dies bedeutet, dass das Auslesen und
kationsplans sowie weitere Daten zur Ver- Schreiben der Daten über einen Konnektor ge-
besserung der Arzneimitteltherapiesicher- steuert wird. Die berechtigte Karte des Arztes
heit (AMTS) gespeichert sind. Zu diesen KREATININWERT (HBA oder SMC-B) muss freigeschaltet sein und
zusätzlichen Daten zählen zum Beispiel die IM SERUM in einem Kartenterminal stecken, das mit der
Medikationshistorie, der Kreatininwert im Praxissoftware verbunden ist. Die gespeicher-
Serum, Angaben zu Allergien und Informa- ten Daten werden von der eGK des Versicherten
tionen zu einer Schwangerschaft und Still- gelesen und in das Praxissystem übertragen.
zeit. Diese Daten können zu einer umfas- Der Arzt kann die Medikationsdaten überneh-
senden Prüfung der Arzneimitteltherapie- men oder eine Aktualisierung vornehmen. Der
sicherheit, beispielsweise innerhalb der ANGABEN ZU Versicherte erhält auf Wunsch einen aktualisier-
Praxissoftware oder mit einem elektroni- ALLERGIEN ten Ausdruck des Medikationsplans.
schen Entscheidungsunterstützungssys-
tem, herangezogen werden.
INFORMATIONEN
ZU SCHWANGER-
SCHAFT UND
STILLZEIT
Abb.: Composing K. Doering - iStock.com
4 Speicherung der Arzneimitteldaten
Abschließend werden die aktualisierten Medikationsdaten auf die eGK geschrie-
ben. Für die Fachanwendung eMP/AMTS steht auf der eGK lediglich ein Speicher-
platz von 13,5 Kilobyte zur Verfügung. Vor der Speicherung werden die Daten da-
her vom System komprimiert. Die Praxissoftware stellt vor der Datenübertragung
sicher, dass ausreichend Speicherplatz für die eMP/AMTS-Daten vorhanden ist.
Die Einführung der Anwendung eMP/AMTS ist in mehrere Stufen unterteilt. In der
ersten Stufe werden die Daten lokal auf der eGK des Patienten gespeichert. In ei-
ner späteren Ausbaustufe sollen die Daten innerhalb der TI zur Verfügung gestellt
werden. Für Mitte des Jahres 2019 ist ein zweites E-Health-Gesetz angekündigt,
das weitere Details zur Einführung des eMP beinhalten soll.
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